Tools:
Update via:
Änderung Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vom 03.04.2014
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 6 6. FortbVÄndV am 3. April 2014 und Änderungshistorie der FwSozwFortbVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
Anlage 2 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 03.04.2014 geltenden Fassung | Anlage 2 n.F. (neue Fassung) in der am 17.12.2019 geltenden Fassung durch Artikel 56 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153 |
---|---|
(Text alte Fassung) Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen | (Text neue Fassung)Anlage 2 (zu § 8) Zeugnisinhalte |
(Muster siehe BGBl. I 2011 S. 1684) | Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse: 1. Bezeichnung der ausstellenden Behörde, 2. Name und Geburtsdatum der geprüften Person, 3. Datum des Bestehens der Prüfung, 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3, 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, 6. Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle. Teil B - Zeugnis mit Prüfungsergebnissen: Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 1. Benennung der Handlungsbereiche der Prüfung, 2. Bewertung des schriftlichen Prüfungsteils mit Note, 3. Bewertung des mündlichen Prüfungsteils mit Note, 4. die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, 5. die Gesamtnote als Dezimalzahl, 6. die Gesamtnote in Worten, 7. Befreiungen nach § 5, 8. Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 10 Absatz 2 Satz 1. |
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9843/al0-43281.htm