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Zitierungen von § 10 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 FwSozwFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FwSozwFortbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 FwSozwFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... zur „Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen" nach den §§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 8 FwSozwFortbV Zeugnisse (vom 17.12.2019)
... oder anlässlich der Fortbildung außerhalb der zusätzlichen Prüfung nach § 10 erworbene besondere oder zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
Anlage 2 FwSozwFortbV (zu § 8) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 10 Absatz 2 Satz 1 ...
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