§ 2 Anwendungsbereich, Verordnungsermächtigung
(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für Leitungen nach Absatz 1 festzulegen, dass die Planfeststellungsverfahren nach Abschnitt 3 von der Bundesnetzagentur durchgeführt werden.
(3)
1Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten außerdem für den Neubau von Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von mindestens 110 Kilovolt sowie für Bahnstromfernleitungen, sofern diese Leitungen zusammen mit einer Höchstspannungsleitung nach Absatz 1 auf einem Mehrfachgestänge geführt werden können und die Planungen so rechtzeitig beantragt werden, dass die Einbeziehung ohne wesentliche Verfahrensverzögerung für die Bundesfachplanung oder Planfeststellung möglich ist.
2Satz 1 ist entsprechend für Erdkabel und Leerrohre anzuwenden, sofern diese nach
§ 26 im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Baumaßnahme eines Vorhabens im Sinne von
§ 2 Absatz 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes mitverlegt werden können.
Frühere Fassungen von § 2 NABEG
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interne Verweise§ 5b NABEG Zusammentreffen mehrerer Vorhaben in der Bundesfachplanung (vom 17.05.2019) ... kann eine einheitliche Entscheidung über den Trassenkorridor für ein Vorhaben nach § 2 Absatz 1 und für die Errichtung, den Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsfreileitungen ... räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Baumaßnahme eines Erdkabelvorhabens nach § 2 Absatz 1 mitverlegt werden sollen. (2) Die Bundesnetzagentur informiert die jeweils für die ...
§ 18 NABEG Erfordernis einer Planfeststellung (vom 29.12.2023) ... Die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung von Leitungen im Sinne von § 2 Absatz 1 , mit Ausnahme von Nebeneinrichtungen zu Offshore-Anbindungsleitungen, bedürfen der ... Dabei können sie in das Planfeststellungsverfahren von Leitungen im Sinne von § 2 Absatz 1 integriert werden, wobei eine nachträgliche Integration in die Entscheidung zur ...
§ 26 NABEG Zusammentreffen mehrerer Vorhaben (vom 04.03.2021) ... Planfeststellungsverfahren kann eine einheitliche Entscheidung für ein Vorhaben nach § 2 Absatz 1 und für die Errichtung, den Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsleitungen mit ... räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Baumaßnahme eines Erdkabelvorhabens nach § 2 Absatz 1 mitverlegt werden: 1. für Erdkabelvorhaben nach § 2 Absatz 1 oder ... nach § 2 Absatz 1 mitverlegt werden: 1. für Erdkabelvorhaben nach § 2 Absatz 1 oder 2. für sonstige Erdkabel. § 78 des ...
§ 31 NABEG Zuständige Behörde (vom 01.01.2023) ... alle Vorhaben im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, die nicht durch die Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 2 auf die Bundesnetzagentur übertragen worden sind, und die Aufgaben nach § 27. ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Planfeststellungszuweisungverordnung (PlfZV)V. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2582; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706
Zitat in folgenden NormenBundesbedarfsplangesetz (BBPlG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2543, 2014 I 148, 271; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 239
§ 2 BBPlG Gekennzeichnete Vorhaben (vom 01.01.2023) ... mit „A1" gekennzeichneten Vorhaben sind länderübergreifend im Sinne von § 2 Absatz 1 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz . Die im Bundesbedarfsplan mit „A2" gekennzeichneten Vorhaben sind ... mit „A2" gekennzeichneten Vorhaben sind grenzüberschreitend im Sinne von § 2 Absatz 1 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz . (2) Die im Bundesbedarfsplan mit „B" gekennzeichneten Vorhaben können ... mit „C" gekennzeichneten Vorhaben sind Offshore-Anbindungsleitungen im Sinne von § 2 Absatz 1 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz . Sie werden im Küstenmeer als Seekabel und landeinwärts bis zu den im ...
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 448
§ 43 EnWG Erfordernis der Planfeststellung (vom 29.12.2023) ... mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern. Leitungen nach § 2 Absatz 1 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz bleiben unberührt. Die Errichtung, der Betrieb oder die Änderung eines ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2730; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 25.02.2021 BGBl. I S. 298
Artikel 4 BBPlGuaÄndG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz ... „§ 30a Geheimhaltung und Datenschutz, Barrierefreiheit". 2. § 2 Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Das Gesetz ist nicht auf Leitungsabschnitte ... räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Baumaßnahme eines Erdkabelvorhabens nach § 2 Absatz 1 mitverlegt werden: 1. für Erdkabelvorhaben nach § 2 Absatz 1 oder ... nach § 2 Absatz 1 mitverlegt werden: 1. für Erdkabelvorhaben nach § 2 Absatz 1 oder 2. für sonstige Erdkabel." 20. § 30 Absatz 1 Satz 1 ...
Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2490
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 EnLABG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (vom 01.10.2021) ... Fernleitungsnetz mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern. Leitungen nach § 2 Absatz 1 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz bleiben unberührt. (2) Auf Antrag des Trägers des Vorhabens können ...
Artikel 2 EnLABG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz ... „und im Interesse der öffentlichen Sicherheit" eingefügt. 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: ... kann eine einheitliche Entscheidung über den Trassenkorridor für ein Vorhaben nach § 2 Absatz 1 und für die Errichtung, den Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsfreileitungen ... räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Baumaßnahme eines Erdkabelvorhabens nach § 2 Absatz 1 mitverlegt werden sollen. (2) Die Bundesnetzagentur informiert die jeweils für ... Planfeststellungsverfahren kann eine einheitliche Entscheidung für ein Vorhaben nach § 2 Absatz 1 und für die Errichtung, den Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsleitungen mit ... räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Baumaßnahme eines Erdkabelvorhabens nach § 2 Absatz 1 mitverlegt werden." 25. § 28 wird wie folgt geändert: a) In ...
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
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