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Zitierungen von § 21 NABEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 NABEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NABEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 NABEG Unterlagen (vom 29.07.2022)
... ist. Die Bundesnetzagentur prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. § 21 Absatz 5 ist entsprechend ...
§ 22 NABEG Anhörungsverfahren (vom 29.12.2023)
... Innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen nach § 21 beteiligt die Planfeststellungsbehörde die anderen Behörden und die Öffentlichkeit ... von zwei Wochen nach Versand der Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen nach § 21 veranlasst die Planfeststellungsbehörde für die Dauer von einem Monat zum Zweck der ...
§ 33 NABEG Bußgeldvorschriften (vom 30.12.2023)
... Leitung errichtet, betreibt oder ändert, 3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 21 Absatz 4a Satz 1 zuwiderhandelt, oder 4. ohne Zulassung nach § 25 Absatz 1 Satz 1 eine ...
§ 35 NABEG Übergangsvorschriften (vom 16.05.2024)
... (2) Bei Planfeststellungsverfahren, bei denen die Planunterlagen gemäß § 21 vor dem 29. Juli 2022 eingereicht wurden, ist § 18 Absatz 3b nicht anzuwenden. Bei ... Bei Planfeststellungsverfahren, bei denen die Planunterlagen gemäß § 21 nach Ablauf des 28. Juli 2022 eingereicht werden, kann der Träger des Vorhabens einen Antrag ... Vorhabenträger bei der Antragstellung verlangen, das Verfahren nach den §§ 19 bis 21 in der bis zum 29. Dezember 2023 geltenden Fassung zu führen. Im Fall eines solchen ...
Zitat in folgenden Normen
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 12e EnWG Bundesbedarfsplan (vom 01.01.2023)
... die Planfeststellung und die Plangenehmigung nach den §§ 43 bis 43d und §§ 18 bis 24 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz verbindlich. (5) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1690
Artikel 2 NABEEG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Planfeststellung und die Plangenehmigung nach den §§ 43 bis 43d und §§ 18 bis 24 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz" ersetzt. 3. ...
Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 25.02.2021 BGBl. I S. 298
Artikel 4 BBPlGuaÄndG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... 24 Absatz 5" wird durch die Angabe „§ 24 Absatz 4" ersetzt. 15. § 21 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach dem Wort „Plan" ...
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Artikel 7 EnWRKAnpG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... von zwei Wochen nach Versand der Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen nach § 21 veranlasst die Planfeststellungsbehörde für die Dauer von einem Monat zum Zweck der ... „Bei Planfeststellungsverfahren, bei denen die Planunterlagen gemäß § 21 vor dem 29. Juli 2022 eingereicht wurden, ist § 18 Absatz 3b nicht anzuwenden. Der ...
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 10 EnWRAnpG 2024 Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... die Angabe „§ 24 Absatz 3" ersetzt. 8a. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Nach der Angabe „ § 21 " werden die Wörter „beteiligt die Planfeststellungsbehörde die anderen ... b) Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 21 Absatz 4a Satz 1 zuwiderhandelt, oder". 14. § 35 wird wie folgt ... „(2) Bei Planfeststellungsverfahren, bei denen die Planunterlagen gemäß § 21 vor dem 29. Juli 2022 eingereicht wurden, ist § 18 Absatz 3b nicht anzuwenden. Bei ... 3b nicht anzuwenden. Bei Planfeststellungsverfahren, bei denen die Planunterlagen gemäß § 21 nach Ablauf des 28. Juli 2022 eingereicht werden, kann der Träger des Vorhabens einen Antrag ... Vorhabenträger bei der Antragstellung verlangen, das Verfahren nach den §§ 19 bis 21 in der bis zum 29. Dezember 2023 geltenden Fassung zu führen. Im Fall eines solchen ...
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 2 EnLABG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... „Satz 5" ersetzt. c) Folgender Satz wird angefügt: „ § 21 Absatz 5 ist entsprechend anzuwenden." 11. § 9 wird wie folgt geändert: ... von zwei Wochen nach Versand der Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen nach § 21 veranlasst die Planfeststellungsbehörde für die Dauer von einem Monat zum Zweck der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9845/v172656.htm