Artikel 6 - Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (NABEEG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 5. August 2011 UVPG Anlage 3

Nach Nummer 1.10 der Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Juli 2011 (BGBl. I S. 1554) geändert worden ist, wird folgende Nummer 1.11 eingefügt:

 
„1.11
Die Bundesfachplanung nach den §§ 4 und 5 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz".

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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 NABEEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NABEEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540
Bekanntmachung UVPGNB 2021
... vom 26. Juli 2011 (BGBl. I S. 1554), 5. den am 5. August 2011 in Kraft getretenen Artikel 6 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690 ), 6. den am 14. Oktober 2011 in Kraft getretenen Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Oktober ...

Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
G. v. 06.10.2011 BGBl. I S. 1986
Artikel 3 MeeresStrategieRLUG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690) geändert worden ist, wird folgende Nummer ...


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