Die
Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels vom
14. Januar 1982 (BGBl. I S. 6) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 werden die Wörter „Deutsche Hydrographische Institut" durch die Wörter „Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie" ersetzt.
- 2.
- § 2 wird gestrichen.