interne Verweise§ 8 MBankDAPrV Ausbildungsrahmenplan, Lehrpläne, Ausbildungspläne ... sowie die Dauer der Ausbildungslehrgänge (§ 9) und der Ausbildungsabschnitte (§ 10 ) bestimmt. (2) Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellt die ... und jeden Anwärter einen Ausbildungsplan, in dem die Ausbildungsstellen (§ 10 Absatz 3) und Arbeitsbereiche sowie die Zeiträume der Ausbildungsabschnitte enthalten sind, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank sowie zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen und für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
V. v. 28.08.2012 BGBl. I S. 1858
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