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Zitierungen von § 11 MBankDAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 MBankDAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MBankDAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank sowie zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen und für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
V. v. 28.08.2012 BGBl. I S. 1858
Artikel 3 HBankDAPrVEV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
... der schriftlichen Abschlussprüfung beendeten" eingefügt. 3. In § 11 Satz 2 werden die Wörter „einen Monat" durch die Wörter „zwei ...
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