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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft (2. LwAusbVuaÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin
In der Anlage (zu § 4 Absatz 1) Abschnitt A laufende Nummer 4 Spalte 3 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin vom 7. Juni 2010 (BGBl. I S. 728) wird Buchstabe k wie folgt gefasst:
- „k)
- gesetzliche und berufsbezogene Regelungen anwenden, insbesondere zu anzeigepflichtigen Tierseuchen, zur Tierkörperbeseitigung sowie zur gesetzlichen Haftung".
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