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Artikel 3 - Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes (FwEKÄndErl k.a.Abk.)

E. v. 29.08.2011 BGBl. I S. 1832 (Nr. 47)
Geltung ab 01.07.2011; FNA: 1134-4-3-1 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Artikel 3



Das Bundesministerium des Innern veröffentlicht die Neufassungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen sowie die Abbildung der neuen Stufe des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes im Bundesanzeiger.