Artikel 3 - Erste Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften (HdlKlRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. Oktober 2011 SchafHKlV § 1

In § 1 Absatz 1 der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch vom 21. Juni 1993 (BGBl. I S. 993), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 12. November 2008 (BGBl. I S. 2186) geändert worden ist, wird die Angabe „Verordnung (EG) Nr. 22/2008 der Kommission vom 11. Januar 2008 mit Bestimmungen zum gemeinschaftlichen Handelsklassenschema für Schlachtkörper von Schafen (ABl. EU Nr. L 9 S. 6)" durch die Angabe „Verordnung (EG) Nr. 1249/2008 der Kommission vom 10. Dezember 2008 mit Durchführungsbestimmungen zu den gemeinschaftlichen Handelsklassenschemata für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen und zur Feststellung der diesbezüglichen Preise (ABl. L 337 vom 16.12.2008, S. 3)" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Erste Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 HdlKlRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HdlKlRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.06.2014 BGBl. I S. 793
Artikel 3 EiuFleischHRÄndV Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch
... Handelsklassen für Schaffleisch vom 21. Juni 1993 (BGBl. I S. 993), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 26. September 2011 (BGBl. I S. 1914) geändert worden ist, werden die ...


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