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§ 3 - Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2012, 2013 und 2014 (EStGemAntV 2012-2014 k.a.Abk.)

V. v. 28.09.2011 BGBl. I S. 1950 (Nr. 50); aufgehoben durch § 5 V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1554
Geltung ab 01.01.2012 bis 31.12.2014; FNA: 605-1-9-8 Gemeindefinanzen
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§ 3



Die Schlüsselzahlen sind auf acht Stellen nach dem Komma zu berechnen und auf die siebte Stelle nach dem Komma zu runden.