Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen (3. TierSeuchRÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund

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des § 17b Absatz 1 Nummer 4, des § 73a Satz 1 und 2 Nummer 1 und 4, des § 79 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Nummer 1, 11, 14, 16 und 20 sowie des § 79 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 18, 19 Absatz 1 und 2, § 20 Absatz 1 und 2, § 21 Absatz 1, § 22 Absatz 1 bis 3, §§ 23, 26, 27 Absatz 1 und 3 Nummer 1 und § 29, jeweils auch in Verbindung mit § 79b, des Tierseuchengesetzes, von denen § 79b durch Artikel 18 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist,

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des § 14 Absatz 2 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770),

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des BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934, 1945):



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