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Artikel 4 - Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (MeeresStrategieRLUG k.a.Abk.)
Artikel 4 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Oktober 2011 WaStrG § 1, § 7, § 8, § 12, § 31
Das Bundeswasserstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980), das zuletzt durch § 2 der Verordnung vom 27. April 2010 (BGBl. I S. 540) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 2 wird der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Folgende Nummer 3 wird angefügt:
- „3.
- bundeseigene Einrichtungen oder Gewässerteile, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Durchgängigkeit bei Stauanlagen, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes errichtet oder betrieben werden, dienen."
- 2.
- § 7 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Das Wort „wasserrechtlichen" wird gestrichen.
- b)
- Folgender Satz wird angefügt:
„Die in diesem Gesetz und anderen bundesrechtlichen Vorschriften geregelten Beteiligungspflichten bleiben hiervon unberührt."
- 3.
- In § 8 Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
„Zur Unterhaltung gehört auch die Erhaltung von Einrichtungen und Gewässerteilen im Sinne des § 1 Absatz 4 Nummer 3." - 4.
- § 12 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
„Als Ausbau gilt auch die Herstellung oder wesentliche Umgestaltung von Einrichtungen oder Gewässerteilen im Sinne des § 1 Absatz 4 Nummer 3." - b)
- Absatz 6 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Das Wort „wasserrechtlichen" wird gestrichen.
- bb)
- Folgender Satz wird angefügt:
„Die in diesem Gesetz und anderen bundesrechtlichen Vorschriften geregelten Beteiligungspflichten bleiben hiervon unberührt."
- 5.
- In § 31 Absatz 4 sind die Wörter „die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" durch die Wörter „der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" zu ersetzen.
Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 MeeresStrategieRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MeeresStrategieRLUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 13 SeeHaRefG Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
... der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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