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Berichtigung - Berichtigung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (6. AufenthVÄndVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1530) ist wie folgt zu berichtigen:
Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe b und c wird wie folgt gefasst:
Im Auftrag Streeck
Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe b und c wird wie folgt gefasst:
- „b)
- Der Nummer 2 werden die Wörter „ist oder" angefügt.
- c)
- Das Wort „ist" und der Punkt am Ende werden durch folgende Nummer 3 ersetzt:
- „3.
- die Rechtsstellung eines Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes erworben hat." "
Im Auftrag Streeck
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