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§ 3 - Zollverordnung (ZollV)
V. v. 23.12.1993 BGBl. I S. 2449, 1994 I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096
Geltung ab 01.01.1994; FNA: 613-1-14 Zölle
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Geltung ab 01.01.1994; FNA: 613-1-14 Zölle
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§ 3 Zollflugplätze
§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Die Zollflugplätze werden im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
(2) Ist ein von einem Zollflugplatz unmittelbar aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausfliegendes Luftfahrzeug infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt außerhalb eines Zollflugplatzes gelandet, so darf der Weiterflug aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft von diesem Landeplatz nur fortgesetzt werden, wenn die Ladung unverändert ist.
(3) Unmittelbar aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausfliegende Luftfahrzeuge sind vom Zollflugplatzzwang befreit, wenn die Luftfahrzeuge und die beförderten Waren als im Sinne der Artikel 231 und 232 Abs. 2 der Durchführungsverordnung zum Zollkodex angemeldet gelten und Verbote und Beschränkungen nicht entgegenstehen.
(4) Für die Befreiung vom Zollflugplatzzwang gilt § 2 Abs. 3 sinngemäß.
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Zitierungen von § 3 ZollV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ZollV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZollV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 30 ZollV Steuerordnungswidrigkeiten (vom 01.04.2010)
... eines Pflichtigen vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 2 einen Weiterflug fortsetzt, 2. entgegen § 4a Satz 2, auch in Verbindung ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raums und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete
V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1442
§ 2 GrenzAV Gebiete, die der Grenzaufsicht unterworfen sind
... 3. die nach § 2 Absatz 4 Satz 2 des Zollverwaltungsgesetzes in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Zollverordnung bekanntgegebenen Zollflugplätze; 4. alle übrigen ...
Zollkostenverordnung (ZollKostV)
V. v. 06.09.2009 BGBl. I S. 3001; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.10.2019 BGBl. I S. 1514
§ 2 ZollKostV Kostenpflichtige Amtshandlungen (vom 01.12.2019)
... Amtshandlungen, die auf Antrag auf Flugplätzen, die nicht Zollflugplätze im Sinne des § 3 der Zollverordnung sind, durchgeführt werden. (2) Kosten werden nicht erhoben: 1. für ...
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