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Anlage 1 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2012 (AELV 2012)

V. v. 17.10.2011 BGBl. I S. 2086 (Nr. 53)
Geltung ab 27.10.2011; FNA: 8251-10-1-18 Landwirte

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
bis 25.000 1,0146
26.000 1,0057
27.000 0,9963
28.000 0,9866
29.000 0,9767
30.000 0,9667
31.000 0,9566
32.000 0,9465
33.000 0,9364
34.000 0,9264
35.000 0,9164
36.000 0,9066
37.000 0,8969
38.000 0,8872
39.000 0,8778
40.000 0,8685
41.000 0,8593
42.000 0,8503
43.000 0,8414
44.000 0,8327
45.000 0,8242
46.000 0,8158
47.000 0,8075
48.000 0,7995
49.000 0,7915
50.000 0,7838
51.000 0,7761
52.000 0,7687
53.000 0,7613
54.000 0,7542
55.000 0,7471




 

Zitierungen von Anlage 1 AELV 2012

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 AELV 2012 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2012 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2012
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 1 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird, 2. bei Betrieben, die der Gruppe 2 ... diesen Wirtschaftswert ermittelte Beziehungswert. Der Beziehungswert für einen in den Anlagen 1 und 2 nicht aufgeführten und nicht unter Absatz 3 fallenden Wirtschaftswert ist zu ermitteln, ...