Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben
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Eingangsformel - Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012 (RBSFV 2012)

V. v. 17.10.2011 BGBl. I S. 2090 (Nr. 53); aufgehoben durch § 3 V. v. 18.10.2012 BGBl. I S. 2173
Geltung ab 01.01.2012; FNA: 860-12-1-1 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel



Auf Grund des § 40 in Verbindung mit den §§ 134 und 138 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), von denen § 40 durch Artikel 3 Nummer 21 und § 134 durch Artikel 3 Nummer 40 neu gefasst sowie § 138 durch Artikel 3 Nummer 41a des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) eingefügt worden sind, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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