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Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen (4. TSERÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung
Die Anlage der BSE-Untersuchungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 2002 (BGBl. I S. 3730; 2004 I S. 1405), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2011 (BGBl. I S. 1390) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift wird die Angabe „(zu § 1 Absatz 1a)" durch die Angabe „(zu § 1 Absatz 1a und 1b)" ersetzt.
- 2.
- Es werden
- a)
- nach dem Wort „Österreich" das Wort „Polen" eingefügt,
- b)
- nach dem Wort „Schweden" das Wort „Slowakei" eingefügt,
- c)
- nach dem Wort „Spanien" die Wörter „Tschechische Republik" eingefügt und
- d)
- die Wörter „Vereinigtes Königreich und der Kanalinseln und der Insel Man" durch die Wörter „Vereinigtes Königreich sowie die Kanalinseln und die Insel Man" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. TSERÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
4. TSERÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der BSE-Untersuchungsverordnung
B. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2404
Bekanntmachung BSEUntersVNB
... 13. Juli 2011 (BGBl. I S. 1390), 9. den am 27. Oktober 2011 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung. (gesamter Text und historische Fassungen siehe ...
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