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Artikel 3 - Vierte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen (4. TSERÄndV k.a.Abk.)
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der BSE-Untersuchungsverordnung und der TSE-Überwachungsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
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Zitierungen von Artikel 3 Vierte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 4. TSERÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
4. TSERÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der BSE-Untersuchungsverordnung
B. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2404
Bekanntmachung BSEUntersVNB
... Grund des Artikels 3 der Verordnung vom 19. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2091) wird nachstehend der Wortlaut der ...
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