Das
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts vom
23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898) ist wie folgt zu berichtigen:
Artikel
6 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
- „4.
- In § 25 Absatz 1 werden die Wörter „§ 17 Absatz 1 bis 3" durch die Wörter „§ 17 Absatz 1 und 2" ersetzt."
Bundesministerium der Justiz
Im Auftrag Dr. Heger