Berichtigung - Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGBIINBBer k.a.Abk.)

B. v. 20.10.2011 BGBl. I S. 2094 (Nr. 53); Geltung ab 01.04.2011
Berichtigung

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Berichtigung ändert mWv. 1. April 2011 SGBIINB SGB II

In der Bekanntmachung der Neufassung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:

In § 33 Absatz 2 Satz 2 ist das Wort „aufende" durch das Wort „laufende" zu ersetzen.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag M. Vogt



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