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Berichtigung - Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (1. Pkw-EnVKVÄndVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Erste Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1756) ist wie folgt zu berichtigen:
Im Auftrag Gertrud Hardich
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- 1.
- Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
- „a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen" durch die Wörter „Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und gegebenenfalls den Stromverbrauch" ersetzt."
- 2.
- In Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c werden nach dem Wort „Kilowattstunden" die Wörter „je Kilometer (kWh/km)" durch die Wörter „je 100 Kilometer (kWh/100 km)" ersetzt. *)
- 3.
- Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa wird wie folgt gefasst:
- „aa)
- Nach dem Wort „Getriebeart" werden ein Komma und die Wörter „die Masse des Fahrzeugs" eingefügt."
- 4.
- Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb wird wie folgt gefasst:
- „bb)
- Die Wörter „den Kraftstofftyp" werden durch die Wörter „die Kraftstoffart" ersetzt."
- 5.
- In Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d werden nach dem Wort „werden" die Wörter „ein Komma und" eingefügt.
- 6.
- In Artikel 1 Nummer 11 werden in Anlage 1 Teil A Abschnitt I Nummer 4 Satz 7 die Wörter „in allen Fällen der Nummer 4 Satz 1" durch die Wörter „in allen Fällen der Nummer 4" ersetzt.
- 7.
- In Artikel 1 Nummer 11 wird in Anlage 1 Teil A Abschnitt I Nummer 8 Satz 7 nach den Wörtern „zum Kauf oder Leasing angeboten werden" ein Komma eingefügt.
- 8.
- In Artikel 1 Nummer 11 werden in Teil A Abschnitt II in der Überschrift die Wörter „die spezifischen CO2-Emissionen" durch die Wörter „die CO2-Emissionen" ersetzt.
- 9.
- In Artikel 1 Nummer 11 werden in Teil B Abschnitt II in der Überschrift die Wörter „die spezifischen CO2-Emissionen" durch die Wörter „die CO2-Emissionen" ersetzt.
- 10.
- In Artikel 1 Nummer 11 werden in Teil B Abschnitt III in der Überschrift die Wörter „die spezifischen CO2-Emissionen" durch die Wörter „die CO2-Emissionen" ersetzt.
- 11.
- Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
- „b)
- In Abschnitt I wird in Nummer 4 nach dem Wort „Kraftstoffverbrauch" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort „CO2-Emissionswerte" die Wörter „und Stromverbrauch" eingefügt."
- 12.
- In Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a werden die Wörter „und den Stromverbrauch" durch die Wörter „und Stromverbrauch" ersetzt.
Im Auftrag Gertrud Hardich
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9907/a173100.htm