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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (2. BKRUV k.a.Abk.)

V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103 (Nr. 54); Geltung ab 31.12.2011
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Artikel 2 Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung


Artikel 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2011 GroMiKV § 8, § 10, § 13, § 14, § 21, § 23, § 25, Anlage 1

Die Großkredit- und Millionenkreditverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3065), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1330) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 25 wie folgt gefasst:

„§ 25 (weggefallen)".

2.
In § 8 Absatz 6 Satz 2 wird die Angabe „§ 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 5" durch die Angabe „§ 25a Absatz 1 Satz 6 Nummer 2" ersetzt.

3.
§ 10 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Der Nummer 1 wird das Wort „sowie" angefügt.

bb)
In Nummer 2 am Ende wird das Komma durch einen Punkt ersetzt.

cc)
Nummer 3 wird aufgehoben.

b)
In Satz 2 wird die Angabe „und 3" gestrichen.

4.
§ 13 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Kreditinstitut" durch das Wort „Institut" ersetzt und die Angabe „und 14" gestrichen.

b)
In Absatz 2 wird in Satz 1 die Angabe „und 14" gestrichen und in den Sätzen 1 und 2 jeweils das Wort „Kreditinstitut" durch das Wort „Institut" ersetzt.

5.
§ 14 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird das Wort „Kreditinstitute" durch das Wort „Institute" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „nach § 35 Absatz 2 der Solvabilitätsverordnung" durch die Wörter „nach § 25 Absatz 11 Satz 9 und § 35 Absatz 2 der Solvabilitätsverordnung" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird das Wort „Kreditinstitute" durch das Wort „Institute" ersetzt.

bb)
In Satz 3 werden die Wörter „Die Voraussetzungen nach § 35 Absatz 3 der Solvabilitätsverordnung" durch die Wörter „Die Voraussetzungen nach § 25 Absatz 11 Satz 9 und § 35 Absatz 3 der Solvabilitätsverordnung" ersetzt.

6.
In § 21 Satz 1 werden die Wörter „oder nach § 23 Absatz 3 halbjährlichen" gestrichen.

7.
§ 23 Absatz 3 wird aufgehoben.

8.
§ 25 wird aufgehoben.

9.
In Anlage 1 Tabelle 7 wird in Zeile 7 die Angabe „§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5" durch die Angabe „§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. BKRUV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BKRUV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)
V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4183; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.06.2021 BGBl. I S. 1847
§ 21 GroMiKV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... und Millionenkreditverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3065), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2103) geändert worden ist, außer ...