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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (2. BKRUV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Artikel 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2011 GroMiKV § 8, § 10, § 13, § 14, § 21, § 23, § 25, Anlage 1
Die Großkredit- und Millionenkreditverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3065), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1330) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 25 wie folgt gefasst:
„§ 25 (weggefallen)". - 2.
- In § 8 Absatz 6 Satz 2 wird die Angabe „§ 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 5" durch die Angabe „§ 25a Absatz 1 Satz 6 Nummer 2" ersetzt.
- 3.
- § 10 wird wie folgt geändert:
- a)
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Der Nummer 1 wird das Wort „sowie" angefügt.
- bb)
- In Nummer 2 am Ende wird das Komma durch einen Punkt ersetzt.
- cc)
- Nummer 3 wird aufgehoben.
- b)
- In Satz 2 wird die Angabe „und 3" gestrichen.
- 4.
- § 13 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Kreditinstitut" durch das Wort „Institut" ersetzt und die Angabe „und 14" gestrichen.
- b)
- In Absatz 2 wird in Satz 1 die Angabe „und 14" gestrichen und in den Sätzen 1 und 2 jeweils das Wort „Kreditinstitut" durch das Wort „Institut" ersetzt.
- 5.
- § 14 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird das Wort „Kreditinstitute" durch das Wort „Institute" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „nach § 35 Absatz 2 der Solvabilitätsverordnung" durch die Wörter „nach § 25 Absatz 11 Satz 9 und § 35 Absatz 2 der Solvabilitätsverordnung" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird das Wort „Kreditinstitute" durch das Wort „Institute" ersetzt.
- bb)
- In Satz 3 werden die Wörter „Die Voraussetzungen nach § 35 Absatz 3 der Solvabilitätsverordnung" durch die Wörter „Die Voraussetzungen nach § 25 Absatz 11 Satz 9 und § 35 Absatz 3 der Solvabilitätsverordnung" ersetzt.
- 6.
- In § 21 Satz 1 werden die Wörter „oder nach § 23 Absatz 3 halbjährlichen" gestrichen.
- 7.
- § 23 Absatz 3 wird aufgehoben.
- 8.
- § 25 wird aufgehoben.
- 9.
- In Anlage 1 Tabelle 7 wird in Zeile 7 die Angabe „§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5" durch die Angabe „§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. BKRUV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. BKRUV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)
V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4183; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.06.2021 BGBl. I S. 1847
§ 21 GroMiKV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... und Millionenkreditverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3065), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2103) geändert worden ist, außer ...
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