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Artikel 10 - Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften (ÖDRLPartG k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.

(2) Artikel 4 Nummer 4 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2010 in Kraft.

(3) Artikel 4 Nummer 5 und 6 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. November 2011.

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