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Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EENGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634) ist wie folgt zu berichtigen:
durch die Angabe
ersetzt.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Im Auftrag Berthold Goeke
- 1.
- In Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe a werden die Wörter „soweit sie die EEG-Umlage nach Maßgabe des § 53 Absatz 1 abrechnen" durch die Wörter „soweit sie Differenzkosten nach Maßgabe des § 54 Abs. 1 abrechnen" ersetzt.
- 2.
- In Artikel 1 Nummer 41 werden in § 66 Absatz 16 Nummer 1 Halbsatz 3 die Wörter „§ 39 Absatz 1 Nummer 2 Halbsatz 2" durch die Wörter „§ 39 Absatz 1 Nummer 1 Halbsatz 2" ersetzt.
- 3.
- In Artikel 1 Nummer 44 wird in Nummer 2.1 der Anlage 5 die Angabe
durch die Angabe
ersetzt.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Im Auftrag Berthold Goeke
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9938/a173394.htm