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Artikel 21 - Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜVerfBesG k.a.Abk.)

Artikel 21 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen


Artikel 21 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 3. Dezember 2011 GWB § 73, § 75

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114; 2009 I S. 3850), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2011 (BGBl. I S. 1554) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht werden der Angabe zum Dritten Teil die Wörter „und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren" angefügt.

2.
Der Überschrift des Dritten Teils werden die Wörter „und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren" angefügt.

3.
§ 73 wird wie folgt geändert:

a)
In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Im Verfahren vor dem Beschwerdegericht" durch die Wörter „Für Verfahren vor dem Beschwerdegericht" ersetzt.

b)
In Nummer 1 werden die Angabe „§§ 169 bis 197" durch die Angabe „§§ 169 bis 201" und die Wörter „Beratung und Abstimmung" durch die Wörter „Beratung und Abstimmung sowie über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren" ersetzt.

4.
In § 75 Absatz 4 Satz 1 werden die Angabe „§§ 192 bis 197" durch die Angabe „§§ 192 bis 201" und die Wörter „Beratung und Abstimmung" durch die Wörter „Beratung und Abstimmung sowie über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 21 Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 21 ÜVerfBesG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÜVerfBesG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245
Bekanntmachung GWB-NB
... Juli 2011 (BGBl. I S. 1554), 16. den am 3. Dezember 2011 in Kraft getretenen Artikel 21 des Gesetzes vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302), 17. den am 14. Dezember 2011 in ...

Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2570
Artikel 1 VergRVÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114; 2009 I S. 3850), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) geändert worden ist, wird wie folgt ...