Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 1 - Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (57. KosmetikVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2319 (Nr. 60); Geltung ab 03.01.2012
|

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. Januar 2012 KosmetikV Anlage 2, Anlage 1

Die Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2193) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Der Anlage 1 Teil A wird folgende Nummer 1372 angefügt:

„1372.
2-Aminophenol (o-Aminophenol, CI 76520) und seine Salze (CAS-Nr. 95-55-6/67845-79-8/51-19-4 EG-Nr. 202-431-1/267-335-4)".

2.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Teil A wird wie folgt geändert:

aa)
Nummer 201 wird wie folgt gefasst:

Lfd.
Nr.
Stoff Einschränkungen Obligatorische
Angabe der
Anwendungs-
bedingungen
und Warnhinweise
auf der Etikettierung
Anwendungs-
gebiet und/oder
Verwendung
Zulässige
Höchstkonzen-
tration im
kosmetischen
Fertigerzeugnis
Weitere
Einschränkungen
und
Anforderungen
abcdef
„2012-Chloro-6-ethyl-
amino-4-nitrophenol
CAS-Nr.
131657-78-8
EG-Nr. 411-440-1
a) Haarfärbe-
stoff in
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
 a) Nach dem
Mischen
unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchst-
konzentration
bei der
Anwendung
am Haar
1,5 % nicht
überschrei-
ten.
Für a) und b)
gilt:
- Nicht
zusammen
mit
nitrosierend
wirkenden
Systemen
verwenden
- Höchstge-
halt an
Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitrit-
freien
Behältern
aufbewah-
ren
a) Das Misch-
verhältnis muss
auf dem Etikett
angegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren
bestimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat."
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 3,0 %   


 
 
bb)
Folgende Nummern 215-218, 222-223, 225, 227, 230, 232, 234, 237-239, 241-246, 248-252 werden angefügt:

Lfd.
Nr.
Stoff Einschränkungen Obligatorische
Angabe der
Anwendungs-
bedingungen
und Warnhinweise
auf der Etikettierung
Anwendungs-
gebiet und/oder
Verwendung
Zulässige
Höchstkonzen-
tration im
kosmetischen
Fertigerzeugnis
Weitere
Einschränkungen
und
Anforderungen
abcdef
„2154-Amino-3-nitro-
phenol
CAS-Nr. 610-81-1
EG-Nr. 210-236-8
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,5 %
nicht über-
schreiten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 1,0 %  b)
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
2162,7-Naphthalenediol
CAS-Nr. 582-17-2
EG-Nr. 209-478-7
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,0 %
nicht über-
schreiten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 1,0 %   
217m-Aminophenol
CAS-Nr. 591-27-5
EG-Nr. 209-711-2
m-Aminophenol HC1
CAS-Nr. 51-81-0
EG-Nr. 200-125-2
m-Aminophenol
sulfate
CAS-Nr. 68239-81-6
EG-Nr. 269-475-1
sodium m-Amino-
phenol
CAS-Nr. 38171-54-9
Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,2 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung mit
„schwarzem
Henna" bei Ihnen
schon einmal eine
Reaktion verur-
sacht hat.
2182,6-Dihydroxy-3,4-
dimethylpyridine
CAS-Nr. 84540-47-6
EG-Nr. 283-141-2
Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,0 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
2222-Hydroxyethyl
picramic acid
CAS-Nr. 99610-72-7
EG-Nr. 412-520-9
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,5 %
nicht über-
schreiten.
Für a) und b)
gilt:
- Nicht zu-
sammen
mit
nitrosie-
rend wir-
kenden
Systemen
verwenden
- Höchstge-
halt an Ni-
trosamin:
50 µg/kg
- In nitrit-
freien Be-
hältern auf-
bewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 2,0 %   
223p-Methylamino-
phenol
CAS-Nr. 150-75-4
EG-Nr. 205-768-2
und sein Sulfatsalz
p-Methylamino-
phenol sulfate
CAS-Nr. 55-55-0/
1936-57-8
EG-Nr. 200-237-1/
217-706-1
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 0,68 % (als
Sulfat) nicht
überschreiten.
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
225 Ethanol, 2-[4-[Ethyl
[(2-Hydroxyethyl)
Amino]-2-Nitrophe-
nyl]Amino]
CAS-Nr. 104516-93-0
und sein Hydro-
chlorid
HC Blue No 12
CAS-Nr. 132885-85-9
EG-Nr. 407-020-2
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 0,75 %
(als Hydro-
chlorid) nicht
überschrei-
ten.
Für a) und b)
gilt
- Nicht zu-
sammen
mit nitrosie-
rend wir-
kenden
Systemen
verwenden
- Höchst-
gehalt an
Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitrit-
freien Be-
hältern auf-
bewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem Fär-
ben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
„schwarzem
Henna" bei Ih-
nen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 1,5 % (als
Hydrochlorid)
  
227 3-Amino-2,4-dichlo-
rophenol
CAS-Nr. 61693-42-3
EG-Nr. 262-909-0
und sein Hydro-
chlorid
3-Amino-2,4-dichlo-
rophenol HC1
CAS-Nr. 61693-43-4
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,5 %
(als Hydro-
chlorid) nicht
überschrei-
ten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergieri-
siko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem Fär-
ben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 1,5 % (als
Hydrochlorid)
  
230Phenylmethylpyrazo-
lone
CAS-Nr. 89-25-8
EG-Nr. 201-891-0
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 0,25 %
nicht überschrei-
ten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
2322-Methyl-5-hydroxy-
ethylaminophenol
CAS-Nr. 55302-96-0
EG-Nr. 259-583-7
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,5 % nicht
überschreiten.
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
234Hydroxybenzomor-
pholine
CAS-Nr. 26021-57-8
EG-Nr. 247-415-5
Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,0 % nicht
überschreiten.
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
2372,2'-[(4-Amino-3-ni-
trophenyl)imino]bi-
sethanol
CAS-Nr. 29705-39-3
und sein Hydrochlo-
rid
HC Red No 13
CAS-Nr. 94158-13-1
EG-Nr. 303-083-4
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,25 %
(als Hydro-
chlorid) nicht
überschrei-
ten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem Fär-
ben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 2,5 % (als
Hydrochlorid)
  
2382,6-Dimethoxy-3,5-
pyridindiamin
CAS-Nr. 85679-78-3
(freie Base) und sein
Hydrochlorid
2,6-Dimethoxy-3,5-
pyridinediamine HC1
CAS-Nr. 56216-28-5
EG-Nr. 260-062-1
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 0,25 %
(als Hydrochlorid)
nicht überschrei-
ten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
239HC Violet No. 1
CAS-Nr. 82576-75-8
EG-Nr. 417-600-7
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 0,25 %
nicht über-
schreiten.
Für a) und b)
gilt
- Nicht zu-
sammen
mit
nitrosie-
rend wir-
kenden
Systemen
verwenden
- Höchstge-
halt an Ni-
trosamin:
50 µg/kg
- In nitrit-
freien Be-
hältern auf-
bewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion verur-
sacht hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 0,28 %  b)
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2411,5-Naphthalenediol
CAS-Nr. 83-56-7
EG-Nr. 201-487-4
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,0 %
nicht über-
schreiten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 1,0 %   
242Hydroxypropyl bis(N-
hydroxyethyl-p-phe-
nylendiamin)
CAS-Nr. 128729-30-6
und sein Tetrahydro-
chlorid
Hydroxypropyl bis(N-
hydroxy-ethyl-p-
phenylenediamine)
HC1
CAS-Nr. 128729-28-2
EG-Nr. 416-320-2
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 0,4 % (als
Tetrahydrochlo-
rid) nicht über-
schreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
2434-Amino-2-hydroxy-
toluene
CAS-Nr. 2835-95-2
EG-Nr. 220-618-6
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,5 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
2442,4-Diaminophe-
noxyethanol
CAS-Nr. 70643-19-5
und sein Hydrochlo-
rid und sein Sulfat-
salz
2,4-Diaminophe-
noxyethanol HC1
CAS-Nr. 66422-95-5
EG-Nr. 266-357-1
2,4-Diaminophe-
noxyethanol sulfate
CAS-Nr. 70643-20-8
EG-Nr. 274-713-2
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 2,0 % (als
Hydrochlorid)
nicht überschrei-
ten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
2452-Methylresorcinol
CAS-Nr. 608-25-3
EG-Nr. 210-155-8
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,8 %
nicht über-
schreiten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 1,8 %   
2464-Amino-m-cresol
CAS-Nr. 2835-99-6
EG-Nr. 220-621-2
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,5 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
2482-Amino-4-hydroxy-
ethylaminoanisole
CAS-Nr. 83763-47-7
EG-Nr. 280-733-2
und sein Sulfatsalz
2-Amino-4-hydroxy-
ethylaminoanisole
sulfate
CAS-Nr. 83763-48-8
EG-Nr. 280-734-8
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,5 % (als
Sulfat) nicht
überschreiten.
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
249Hydroxyethyl-3,4-
methylen-dioxyanilin
und sein Hydro-
chlorid
Hydroxyethyl-3,4-
methylene-dioxyani-
line HC1
CAS-Nr. 94158-14-2
EG-Nr. 303-085-5
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,5 % nicht
überschreiten.
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
2503-Nitro-p-hydroxy-
ethylaminophenol
CAS-Nr. 65235-31-6
EG-Nr. 265-648-0
a) Haarfärbe-
stoff in
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 3,0 %
nicht über-
schreiten.
Für a) und b)
gilt
- Nicht zu-
sammen mit
nitrosie-
rend wir-
kenden
Systemen
verwenden
- Höchst-
gehalt an
Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitrit-
freien Be-
hältern auf-
bewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 1,85 %  b)
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
2514-Nitrophenyl
aminoethylurea
CAS-Nr. 27080-42-8
EG-Nr. 410-700-1
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 0,25 %
nicht über-
schreiten.
Für a) und b)
gilt
- Nicht zu-
sammen mit
nitrosie-
rend wir-
kenden
Systemen
verwenden
- Höchstge-
halt an Ni-
trosamin:
50 µg/kg
- In nitrit-
freien Be-
hältern auf-
bewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 0,5 %   
2522-Amino-6-chloro-4-
nitrophenol
CAS-Nr. 6358-09-4
EG-Nr. 228-762-1
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 2,0 %
nicht über-
schreiten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 2,0 %  b)
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergieri-
siko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat."


 
b)
Teil C wird wie folgt geändert:

aa)
Die Nummern 3 bis 6, 11, 12, 16, 19 bis 22, 25, 27, 31 bis 39, 44, 48, 49, 55 und 56 werden aufgehoben.

bb)
In den Nummern 10 und 50 wird jeweils in Spalte g die Angabe „31.12.2010" durch die Angabe „31.12.2011" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 57. KosmetikVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 57. KosmetikVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
Artikel 2 BMELVAnpV Änderung der Kosmetik-Verordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. November 2011 (BGBl. I S. 2319) geändert worden ist, wird wie folgt ...