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Artikel 1 - Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (57. KosmetikVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Die Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2193) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der Anlage 1 Teil A wird folgende Nummer 1372 angefügt:
- „1372.
- 2-Aminophenol (o-Aminophenol, CI 76520) und seine Salze (CAS-Nr. 95-55-6/67845-79-8/51-19-4 EG-Nr. 202-431-1/267-335-4)".
- 2.
- Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Teil A wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nummer 201 wird wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. | Stoff | Einschränkungen | Obligatorische Angabe der Anwendungs- bedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung | ||
Anwendungs- gebiet und/oder Verwendung | Zulässige Höchstkonzen- tration im kosmetischen Fertigerzeugnis | Weitere Einschränkungen und Anforderungen | |||
a | b | c | d | e | f |
„201 | 2-Chloro-6-ethyl- amino-4-nitrophenol CAS-Nr. 131657-78-8 EG-Nr. 411-440-1 | a) Haarfärbe- stoff in oxidativen Haarfärbe- mitteln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschrei- ten. Für a) und b) gilt: - Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden - Höchstge- halt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitrit- freien Behältern aufbewah- ren | a) Das Misch- verhältnis muss auf dem Etikett angegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." | |
b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 3,0 % |
- bb)
- Folgende Nummern 215-218, 222-223, 225, 227, 230, 232, 234, 237-239, 241-246, 248-252 werden angefügt:
Lfd. Nr. | Stoff | Einschränkungen | Obligatorische Angabe der Anwendungs- bedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung | ||
Anwendungs- gebiet und/oder Verwendung | Zulässige Höchstkonzen- tration im kosmetischen Fertigerzeugnis | Weitere Einschränkungen und Anforderungen | |||
a | b | c | d | e | f |
„215 | 4-Amino-3-nitro- phenol CAS-Nr. 610-81-1 EG-Nr. 210-236-8 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,5 % nicht über- schreiten. | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |
b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 1,0 % | b) Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |||
216 | 2,7-Naphthalenediol CAS-Nr. 582-17-2 EG-Nr. 209-478-7 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,0 % nicht über- schreiten. | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |
b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 1,0 % | ||||
217 | m-Aminophenol CAS-Nr. 591-27-5 EG-Nr. 209-711-2 m-Aminophenol HC1 CAS-Nr. 51-81-0 EG-Nr. 200-125-2 m-Aminophenol sulfate CAS-Nr. 68239-81-6 EG-Nr. 269-475-1 sodium m-Amino- phenol CAS-Nr. 38171-54-9 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,2 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verur- sacht hat. | |
218 | 2,6-Dihydroxy-3,4- dimethylpyridine CAS-Nr. 84540-47-6 EG-Nr. 283-141-2 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko er- höhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. | |
222 | 2-Hydroxyethyl picramic acid CAS-Nr. 99610-72-7 EG-Nr. 412-520-9 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,5 % nicht über- schreiten. Für a) und b) gilt: - Nicht zu- sammen mit nitrosie- rend wir- kenden Systemen verwenden - Höchstge- halt an Ni- trosamin: 50 µg/kg - In nitrit- freien Be- hältern auf- bewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |
b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 2,0 % | ||||
223 | p-Methylamino- phenol CAS-Nr. 150-75-4 EG-Nr. 205-768-2 und sein Sulfatsalz p-Methylamino- phenol sulfate CAS-Nr. 55-55-0/ 1936-57-8 EG-Nr. 200-237-1/ 217-706-1 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 0,68 % (als Sulfat) nicht überschreiten. - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Al- lergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopf- haut empfindlich, gereizt oder ver- letzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. | |
225 | Ethanol, 2-[4-[Ethyl [(2-Hydroxyethyl) Amino]-2-Nitrophe- nyl]Amino] CAS-Nr. 104516-93-0 und sein Hydro- chlorid HC Blue No 12 CAS-Nr. 132885-85-9 EG-Nr. 407-020-2 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 0,75 % (als Hydro- chlorid) nicht überschrei- ten. Für a) und b) gilt - Nicht zu- sammen mit nitrosie- rend wir- kenden Systemen verwenden - Höchst- gehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitrit- freien Be- hältern auf- bewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Fär- ben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tä- towierung mit „schwarzem Henna" bei Ih- nen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |
b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 1,5 % (als Hydrochlorid) | ||||
227 | 3-Amino-2,4-dichlo- rophenol CAS-Nr. 61693-42-3 EG-Nr. 262-909-0 und sein Hydro- chlorid 3-Amino-2,4-dichlo- rophenol HC1 CAS-Nr. 61693-43-4 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,5 % (als Hydro- chlorid) nicht überschrei- ten. | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergieri- siko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Fär- ben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tä- towierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |
b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 1,5 % (als Hydrochlorid) | ||||
230 | Phenylmethylpyrazo- lone CAS-Nr. 89-25-8 EG-Nr. 201-891-0 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 0,25 % nicht überschrei- ten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko er- höhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. | |
232 | 2-Methyl-5-hydroxy- ethylaminophenol CAS-Nr. 55302-96-0 EG-Nr. 259-583-7 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten. - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. | |
234 | Hydroxybenzomor- pholine CAS-Nr. 26021-57-8 EG-Nr. 247-415-5 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten. - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopf- haut empfindlich, gereizt oder ver- letzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. | |
237 | 2,2'-[(4-Amino-3-ni- trophenyl)imino]bi- sethanol CAS-Nr. 29705-39-3 und sein Hydrochlo- rid HC Red No 13 CAS-Nr. 94158-13-1 EG-Nr. 303-083-4 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,25 % (als Hydro- chlorid) nicht überschrei- ten. | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Fär- ben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tä- towierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |
b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 2,5 % (als Hydrochlorid) | ||||
238 | 2,6-Dimethoxy-3,5- pyridindiamin CAS-Nr. 85679-78-3 (freie Base) und sein Hydrochlorid 2,6-Dimethoxy-3,5- pyridinediamine HC1 CAS-Nr. 56216-28-5 EG-Nr. 260-062-1 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 0,25 % (als Hydrochlorid) nicht überschrei- ten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko er- höhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopf- haut empfindlich, gereizt oder ver- letzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. | |
239 | HC Violet No. 1 CAS-Nr. 82576-75-8 EG-Nr. 417-600-7 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 0,25 % nicht über- schreiten. Für a) und b) gilt - Nicht zu- sammen mit nitrosie- rend wir- kenden Systemen verwenden - Höchstge- halt an Ni- trosamin: 50 µg/kg - In nitrit- freien Be- hältern auf- bewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tä- towierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verur- sacht hat. | |
b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 0,28 % | b) Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tä- towierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |||
241 | 1,5-Naphthalenediol CAS-Nr. 83-56-7 EG-Nr. 201-487-4 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,0 % nicht über- schreiten. | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tä- towierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |
b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 1,0 % | ||||
242 | Hydroxypropyl bis(N- hydroxyethyl-p-phe- nylendiamin) CAS-Nr. 128729-30-6 und sein Tetrahydro- chlorid Hydroxypropyl bis(N- hydroxy-ethyl-p- phenylenediamine) HC1 CAS-Nr. 128729-28-2 EG-Nr. 416-320-2 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 0,4 % (als Tetrahydrochlo- rid) nicht über- schreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko erhö- hen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopf- haut empfindlich, gereizt oder ver- letzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. | |
243 | 4-Amino-2-hydroxy- toluene CAS-Nr. 2835-95-2 EG-Nr. 220-618-6 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhö- hen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopf- haut empfindlich, gereizt oder ver- letzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. | |
244 | 2,4-Diaminophe- noxyethanol CAS-Nr. 70643-19-5 und sein Hydrochlo- rid und sein Sulfat- salz 2,4-Diaminophe- noxyethanol HC1 CAS-Nr. 66422-95-5 EG-Nr. 266-357-1 2,4-Diaminophe- noxyethanol sulfate CAS-Nr. 70643-20-8 EG-Nr. 274-713-2 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 2,0 % (als Hydrochlorid) nicht überschrei- ten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko erhö- hen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopf- haut empfindlich, gereizt oder ver- letzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. | |
245 | 2-Methylresorcinol CAS-Nr. 608-25-3 EG-Nr. 210-155-8 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,8 % nicht über- schreiten. | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |
b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 1,8 % | ||||
246 | 4-Amino-m-cresol CAS-Nr. 2835-99-6 EG-Nr. 220-621-2 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko er- höhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. | |
248 | 2-Amino-4-hydroxy- ethylaminoanisole CAS-Nr. 83763-47-7 EG-Nr. 280-733-2 und sein Sulfatsalz 2-Amino-4-hydroxy- ethylaminoanisole sulfate CAS-Nr. 83763-48-8 EG-Nr. 280-734-8 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,5 % (als Sulfat) nicht überschreiten. - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko erhö- hen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopf- haut empfindlich, gereizt oder ver- letzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. | |
249 | Hydroxyethyl-3,4- methylen-dioxyanilin und sein Hydro- chlorid Hydroxyethyl-3,4- methylene-dioxyani- line HC1 CAS-Nr. 94158-14-2 EG-Nr. 303-085-5 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten. - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopf- haut empfindlich, gereizt oder ver- letzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. | |
250 | 3-Nitro-p-hydroxy- ethylaminophenol CAS-Nr. 65235-31-6 EG-Nr. 265-648-0 | a) Haarfärbe- stoff in oxidativen Haarfärbe- mitteln | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 3,0 % nicht über- schreiten. Für a) und b) gilt - Nicht zu- sammen mit nitrosie- rend wir- kenden Systemen verwenden - Höchst- gehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitrit- freien Be- hältern auf- bewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |
b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 1,85 % | b) Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |||
251 | 4-Nitrophenyl aminoethylurea CAS-Nr. 27080-42-8 EG-Nr. 410-700-1 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 0,25 % nicht über- schreiten. Für a) und b) gilt - Nicht zu- sammen mit nitrosie- rend wir- kenden Systemen verwenden - Höchstge- halt an Ni- trosamin: 50 µg/kg - In nitrit- freien Be- hältern auf- bewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |
b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 0,5 % | ||||
252 | 2-Amino-6-chloro-4- nitrophenol CAS-Nr. 6358-09-4 EG-Nr. 228-762-1 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 2,0 % nicht über- schreiten. | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |
b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 2,0 % | b) Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergieri- siko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." |
- b)
- Teil C wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Nummern 3 bis 6, 11, 12, 16, 19 bis 22, 25, 27, 31 bis 39, 44, 48, 49, 55 und 56 werden aufgehoben.
- bb)
- In den Nummern 10 und 50 wird jeweils in Spalte g die Angabe „31.12.2010" durch die Angabe „31.12.2011" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 1 Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 57. KosmetikVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
57. KosmetikVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
Artikel 2 BMELVAnpV Änderung der Kosmetik-Verordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. November 2011 (BGBl. I S. 2319) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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