Artikel 2 - Fünfte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung (5. LMRStVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2397 (Nr. 61); Geltung ab 07.12.2011
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Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Fünfte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 5. LMRStVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. LMRStVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
B. v. 07.02.2012 BGBl. I S. 190
Bekanntmachung LMRStVNB
... Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 30. November 2011 (BGBl. I S. 2397) wird nachstehend der Wortlaut der ...


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