Erste Verordnung zur Änderung der Zweiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (42. FuttMVÄÄndV k.a.Abk.)

V. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2403 (Nr. 61); Geltung ab 07.12.2011
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet:

-
auf Grund des § 23 Nummer 1 und des § 23a Nummer 2 und 8 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770),

-
auf Grund des § 35 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 7. Dezember 2011 42. FuttMVÄndV Artikel 2

Artikel 2 Absatz 2 der Zweiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung vom 19. Juli 2011 (BGBl. I S. 1401) wird aufgehoben.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Dezember 2011.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ilse Aigner



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