Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (2. StRVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 6 Absatz 4 Satz 2, des § 6a Absatz 3 Satz 2, des § 7 Absatz 4 Satz 2, des § 15 Absatz 5 Nummer 3 sowie des § 15a Absatz 11 Nummer 1 des Umsatzsteuergesetzes, von denen § 6 Absatz 4 Satz 2, § 6a Absatz 3 Satz 2 und § 7 Absatz 4 Satz 2 durch Artikel 20 Nummer 26 des Gesetzes vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2310) und § 15 Absatz 5 Nummer 3 durch Artikel 7 des Gesetzes vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 402) geändert worden ist,

-
des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) geändert worden ist,

verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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