Tools:
Update via:
§ 8 - Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV)
neugefasst durch B. v. 02.04.2014 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 134 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 12.06.1999; FNA: 7831-1-46-6 Tierseuchenbekämpfung
| |
Geltung ab 12.06.1999; FNA: 7831-1-46-6 Tierseuchenbekämpfung
| |
§ 8 Besondere Untersuchungen
(1) Bei
- 1.
- gehäuftem Auftreten von verendeten Schweinen in einem Stall,
- 2.
- gehäuftem Auftreten von Kümmerern,
- 3.
- gehäuften fieberhaften Erkrankungen mit Körpertemperaturen über 40,5 °C in einem Stall,
- 4.
- Totgeburten oder Todesfällen ungeklärter Ursache bei Schweinen in einem Stall sowie
- 5.
- erfolgloser höchstens zweimaliger antimikrobieller Behandlung
(2) Gehäuftes Auftreten von verendeten Schweinen, gehäuftes Auftreten von Kümmerern, gehäufte fieberhafte Erkrankungen im Sinne von Absatz 1 liegen vor, wenn die Kriterien der Anlage 6 erfüllt werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung V. v. 17. Januar 2014 BGBl. I S. 74 m.W.v. 1. Mai 2014
Frühere Fassungen von § 8 SchHaltHygV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.05.2014 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung vom 17.01.2014 BGBl. I S. 74 |
aktuell vorher | 23.06.2009 | Artikel 4 Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen vom 17.06.2009 BGBl. I S. 1337 |
aktuell | vor 23.06.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 SchHaltHygV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 SchHaltHygV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchHaltHygV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 SchHaltHygV Zusätzliche Anforderungen an Zuchtbetriebe (vom 01.01.2015)
... den Tierarzt gemäß § 7 Abs. 1 zur Feststellung der Ursache zu veranlassen. § 8 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. --- 1) Umrauschquote in vom Hundert = ...
§ 12 SchHaltHygV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.05.2014)
... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, 8. entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 die Ursache nicht oder nicht rechtzeitig feststellen lässt oder 9. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
V. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 74
Artikel 1 1. SchHaltHygVÄndV Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
... 42 Absatz 2 in Verbindung mit § 25 Absatz 3 Satz 1 und 2" ersetzt. 6. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1337
Artikel 4 RindTbVuaÄndV Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
... bei Wildtieren oder Schweinepest bei Hausschweinen" ersetzt. 2. § 8 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird das Wort ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/997/a14259.htm