Tools:
Update via:
Artikel 12 - Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFGEG k.a.Abk.)
Artikel 12 Änderung der Patentanwaltsordnung
Die Patentanwaltsordnung vom 7. September 1966 (BGBl. I S. 557), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Dem § 5 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist nicht anzuwenden." - 2.
- In § 154a werden die Wörter „Ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der seine" durch die Wörter „Eine natürliche Person, die ihre" und das Wort „er" durch das Wort „sie" ersetzt.
Anzeige
Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 BQFGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BQFGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1805
Artikel 7 StORMG Folgeänderungen
... 2 der Patentanwaltsordnung vom 7. September 1966 (BGBl. I S. 557), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, wird die Angabe ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9979/a173877.htm