Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 28 - Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFGEG k.a.Abk.)

Artikel 28 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz


Artikel 28 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2012 1. SprengV § 39, § 40

Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Abschnitt IX wie folgt gefasst:

„Abschnitt IX Beseitigung von Zugangsbeschränkungen, Nachweis der Fachkunde".

2.
Der Titel des Abschnitts IX wird wie folgt gefasst:

„Abschnitt IX Beseitigung von Zugangsbeschränkungen, Nachweis der Fachkunde".

3.
In § 39 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „einen Unionsbürger oder Staatsangehörigen eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz" durch die Wörter „die den Antrag stellende Person" ersetzt.

4.
§ 40 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Als Nachweis einer erforderlichen Vermittlung der Fachkunde im Sinne des § 9 Absatz 1 des Gesetzes werden solche im Ausland erworbenen Befähigungs- und Ausbildungsnachweise anerkannt, die mit dem entsprechenden inländischen Befähigungs- und Ausbildungsnachweis gleichwertig sind. § 9 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes gilt entsprechend."

b)
Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Im Übrigen gelten die §§ 10 und 11 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes entsprechend."

c)
Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:

„Im Übrigen gilt § 12 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes entsprechend."

d)
Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

„(5) Im Übrigen sind die §§ 13 bis 15 und 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes anzuwenden."



 

Zitierungen von Artikel 28 Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 28 BQFGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BQFGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 28 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, wird vor dem Wort ...