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Artikel 38 - Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFGEG k.a.Abk.)
Artikel 38 Änderung der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 26. November 2002 (BGBl. I S. 4418, 4429), die zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift zu § 21 werden die Wörter „aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes" durch die Wörter „, die außerhalb des Geltungsbereichs des Altenpflegegesetzes erworben wurden" ersetzt.
- 2.
- § 21 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird das Wort „Herkunftsmitgliedstaats" durch das Wort „Herkunftsstaats" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 werden das Wort „Herkunftsmitgliedstaats" durch das Wort „Herkunftsstaats" und jeweils das Wort „Herkunftsmitgliedstaat" durch das Wort „Herkunftsstaat" ersetzt.
- cc)
- In Satz 3 wird das Wort „Herkunftsmitgliedstaats" durch das Wort „Herkunftsstaats" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird das Wort „Herkunftsmitgliedstaats" durch das Wort „Herkunftsstaats" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 wird das Wort „Herkunftsmitgliedstaat" durch das Wort „Herkunftsstaat" ersetzt.
- c)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert: Die Wörter „in einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes" werden durch die Wörter „außerhalb des Geltungsbereichs des Altenpflegegesetzes" ersetzt.
- d)
- Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 2 werden die Wörter „des Aufnahmemitgliedstaats" gestrichen.
- bb)
- In Satz 3 wird jeweils das Wort „Herkunftsmitgliedstaats" durch das Wort „Herkunftsstaats" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 38 Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 38 BQFGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BQFGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 35 EURLHuGBUG Änderung der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
... Prüfungsverordnung vom 26. November 2002 (BGBl. I S. 4418, 4429), die zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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