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Artikel 5 - Fünfundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (45. StrÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Die Artikel 2 und 3 treten am 13. Juni 2012 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Dezember 2011.