Zitierungen von § 2a FPfZG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a FPfZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FPfZG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2a FPfZG Inanspruchnahme der Familienpflegezeit (vom 01.01.2025)
... Wird eine Freistellung nach Satz 1 vereinbart, gelten § 2 Absatz 2 bis 4 sowie § 2a Absatz 1 Satz 4 und 6 erster Halbsatz, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 und 5 entsprechend. (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend für die ...
§ 2b FPfZG Erneute Familienpflegezeit nach Inanspruchnahme einer Freistellung auf Grundlage der Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie (vom 29.10.2020)
... Abweichend von § 2a Absatz 3 können Beschäftigte einmalig nach einer beendeten Familienpflegezeit zur Pflege und ... der Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie erfolgte. (2) Abweichend von § 2a Absatz 1 Satz 4 muss sich die Familienpflegezeit nicht unmittelbar an die Freistellung nach § 3 Absatz 1 oder ... nach § 2 Absatz 2 von 24 Monaten nicht überschritten wird. (3) Abweichend von § 2a Absatz 1 Satz 6 muss sich die Freistellung nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 5 des Pflegezeitgesetzes nicht ...
§ 3 FPfZG Förderung der pflegebedingten Freistellung von der Arbeitsleistung (vom 24.12.2022)
... Anspruch gilt auch für Vereinbarungen über Freistellungen von der Arbeitsleistung nach § 2a Absatz 5a dieses Gesetzes. (2) Die monatlichen Darlehensraten werden in Höhe der Hälfte ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
Artikel 3 G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874, 896; zuletzt geändert durch Artikel 68 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 3 PflegeZG Pflegezeit und sonstige Freistellungen (vom 01.01.2025)
... nach § 2 Absatz 5 des Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen wird; abweichend von § 2a Absatz 1 Satz 1 des Familienpflegezeitgesetzes muss die Ankündigung spätestens drei Monate vor Beginn der Familienpflegezeit erfolgen. ...
§ 5 PflegeZG Kündigungsschutz (vom 24.12.2022)
... einer Vereinbarung über eine Freistellung nach § 3 Absatz 6a dieses Gesetzes oder nach § 2a Absatz 5a des Familienpflegezeitgesetzes beginnt der Kündigungsschutz mit dem Beginn der Freistellung. (2) In ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2462
Artikel 1 PflVerbG Änderung des Familienpflegezeitgesetzes
... nach Absatz 1 geltend machen." 2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Inanspruchnahme der Familienpflegezeit  ... 2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Inanspruchnahme der Familienpflegezeit (1) Wer Familienpflegezeit nach § 2 ...
Artikel 2 PflVerbG Änderung des Pflegezeitgesetzes
... § 2 Absatz 5 des Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen wird; abweichend von § 2a Absatz 1 Satz 1 des Familienpflegezeitgesetzes muss die Ankündigung spätestens drei ...

Gesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2510
Artikel 2 PflRLUmsG Änderung des Pflegezeitgesetzes
... einer Vereinbarung über eine Freistellung nach § 3 Absatz 6a dieses Gesetzes oder nach § 2a Absatz 5a des Familienpflegezeitgesetzes beginnt der Kündigungsschutz mit dem Beginn der ...
Artikel 3 PflRLUmsG Änderung des Familienpflegezeitgesetzes
... 2022 (BGBl. I S. 1454) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 6 wird wie folgt gefasst:  ... Wird eine Freistellung nach Satz 1 vereinbart, gelten § 2 Absatz 2 bis 4 sowie § 2a Absatz 1 Satz 4 und 6 erster Halbsatz, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 und 5 entsprechend." 2. § 3 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... Anspruch gilt auch für Vereinbarungen über Freistellungen von der Arbeitsleistung nach § 2a Absatz 5a dieses ...

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2208; zuletzt geändert durch Artikel 3d G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 8 KHZG Änderung des Familienpflegezeitgesetzes
... 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 2a wird folgender § 2b eingefügt: „§ 2b Erneute Familienpflegezeit ... auf Grundlage der Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie (1) Abweichend von § 2a Absatz 3 können Beschäftigte einmalig nach einer beendeten Familienpflegezeit zur Pflege und ... der Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie erfolgte. (2) Abweichend von § 2a Absatz 1 Satz 4 muss sich die Familienpflegezeit nicht unmittelbar an die Freistellung nach § 3 Absatz 1 oder ... § 2 Absatz 2 von 24 Monaten nicht überschritten wird. (3) Abweichend von § 2a Absatz 1 Satz 6 muss sich die Freistellung nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 5 des Pflegezeitgesetzes nicht ... darf, längstens jedoch für die Dauer von einem Monat. (2) Abweichend von § 2a Absatz 1 Satz 1 gilt für Familienpflegezeit, die spätestens am 1. Dezember 2020 beginnt, dass die ... vor dem gewünschten Beginn in Textform erfolgen muss. (3) Abweichend von § 2a Absatz 1 Satz 4 muss sich die Familienpflegezeit nicht unmittelbar an die Freistellung nach § 3 Absatz 1 oder ... spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2020 endet. Die Ankündigung muss abweichend von § 2a Absatz 1 Satz 5 spätestens zehn Tage vor Beginn der Familienpflegezeit erfolgen. (4) Abweichend ... zehn Tage vor Beginn der Familienpflegezeit erfolgen. (4) Abweichend von § 2a Absatz 1 Satz 6 muss sich die Freistellung nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 5 des Pflegezeitgesetzes nicht ... oder Absatz 5 des Pflegezeitgesetzes in Textform anzukündigen. (5) Abweichend von § 2a Absatz 2 Satz 1 gilt, dass die Vereinbarung in Textform zu treffen ist. (6) Abweichend von § 2a ... 2 Satz 1 gilt, dass die Vereinbarung in Textform zu treffen ist. (6) Abweichend von § 2a Absatz 3 können Beschäftigte mit Zustimmung des Arbeitgebers einmalig nach einer beendeten ...

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 69 BEG IV Änderung des Familienpflegezeitgesetzes
... 2022 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird das Wort „schriftlich" ...

Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397
Artikel 5a 2. COVIfSGAnpG Änderung des Familienpflegezeitgesetzes
... darf, längstens jedoch für die Dauer von einem Monat. (2) Abweichend von § 2a Absatz 1 Satz 1 gilt für Familienpflegezeit, die spätestens am 1. September 2020 beginnt, dass die ... vor dem gewünschten Beginn in Textform erfolgen muss. (3) Abweichend von § 2a Absatz 1 Satz 4 muss sich die Familienpflegezeit nicht unmittelbar an die Freistellung nach § 3 Absatz 1 oder ... spätestens mit Ablauf des 30. September 2020 endet. Die Ankündigung muss abweichend von § 2a Absatz 1 Satz 5 spätestens zehn Tage vor Beginn der Familienpflegezeit erfolgen. (4) Abweichend ... zehn Tage vor Beginn der Familienpflegezeit erfolgen. (4) Abweichend von § 2a Absatz 1 Satz 6 muss sich die Freistellung nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 5 des Pflegezeitgesetzes nicht ... oder Absatz 5 des Pflegezeitgesetzes in Textform anzukündigen. (5) Abweichend von § 2a Absatz 2 Satz 1 gilt, dass die Vereinbarung in Textform zu treffen ist. (6) Abweichend von § 2a ... 2 Satz 1 gilt, dass die Vereinbarung in Textform zu treffen ist. (6) Abweichend von § 2a Absatz 3 können Beschäftigte mit Zustimmung des Arbeitgebers einmalig nach einer beendeten ...


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