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Artikel 6 - Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 6 Änderung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes
Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. Januar 2012 TerrorBekämpfErgG Artikel 11, Artikel 12, Artikel 10, Artikel 13
Das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 2), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 6. Juni 2009 (BGBl. I S. 1226) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Artikel 10 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird die Angabe „10. Januar 2012" durch die Angabe „10. Januar 2016" ersetzt.
- b)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In der Einleitung werden die Wörter „zuletzt geändert durch Artikel 1 dieses Gesetzes" durch die Wörter „das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) geändert worden ist" ersetzt.
- bb)
- Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
- „3.
- Die §§ 8a bis 8c werden aufgehoben."
- cc)
- Nummer 4 Buchstabe a und Nummer 5 werden aufgehoben.
- c)
- In der Einleitung von Absatz 2 werden die Wörter „zuletzt geändert durch Artikel 3 dieses Gesetzes" durch die Wörter „das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) geändert worden ist" ersetzt.
- d)
- In der Einleitung von Absatz 3 werden die Wörter „zuletzt geändert durch Artikel 4 dieses Gesetzes" durch die Wörter „das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) geändert worden ist" ersetzt.
- e)
- In der Einleitung von Absatz 4 werden die Wörter „zuletzt geändert durch Artikel 5 dieses Gesetzes" durch die Wörter „das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) geändert worden ist" ersetzt.
- f)
- Absatz 5 wird wie folgt gefasst:„(5) Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 38a gestrichen.
- 2.
- § 1 Absatz 4 und 5 wird aufgehoben.
- 3.
- In § 2 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und § 10" durch die Angabe „§§ 9 und 10" ersetzt.
- 4.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 werden in Nummer 4 das Komma durch einen Punkt ersetzt und Nummer 5 aufgehoben.
- b)
- In Absatz 2 werden die Angabe „§ 3 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4" durch die Wörter „§ 3 Absatz 2 Nummer 1 und 4" und die Wörter „§ 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a und b" durch die Wörter „§ 1 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a" ersetzt.
- 5.
- § 9 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 wird aufgehoben.
- 6.
- § 12 Absatz 4 Satz 3 wird aufgehoben.
- 7.
- § 13 Absatz 2a wird aufgehoben.
- 8.
- § 14 Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben.
- 9.
- In § 24 wird die Angabe „oder Abs. 4" gestrichen.
- 10.
- § 25 Absatz 2 wird aufgehoben.
- 11.
- In § 32 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und § 10" durch die Angabe „§§ 9 und 10" ersetzt.
- 12.
- § 34 wird wie folgt gefasst:
„§ 34 Ermächtigung zur Rechtsverordnung
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung festzustellen, welche Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes Aufgaben im Sinne des § 10 Satz 1 Nummer 3 wahrnehmen."- 13.
- § 38a wird aufgehoben."
- 2.
- Die Artikel 11 und 12 werden aufgehoben.
- 3.
- Artikel 13 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 wird die Angabe „10. Januar 2012" durch die Angabe „10. Januar 2016" ersetzt.
- b)
- Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 BVerfSchGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BVerfSchGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 10 BVerfSchGuaÄndG Einschränkung eines Grundrechts
... des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Artikels 6 Nummer 3 Buchstabe a ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2161
Artikel 1 TerrBekBefrVG Änderung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes
... vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 2), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) geändert worden ist, wird die Angabe ...
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