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Art. 7
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Artikel 7 - Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (InsOuaÄndG
k.a.Abk.
)
G. v. 07.12.2011
BGBl. I S. 2582
, 2800 (
Nr. 64
); Geltung ab 01.03.2012, abweichend siehe
Artikel 10
9 Änderungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 11 Vorschriften zitiert
Artikel 6
←
→
Artikel 8
Artikel 7 Gesetz über die Insolvenzstatistik
Artikel 7 wird in
1 Vorschrift zitiert
und ändert mWv. 1. Januar 2013
InsStatG
(gesamter Text siehe
Insolvenzstatistikgesetz
-
InsStatG
)
Artikel 6
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Artikel 8
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Zitierungen von
Artikel 7 Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 InsOuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InsOuaÄndG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Artikel 10 InsOuaÄndG Inkrafttreten
... Artikel 4 und 5 dieses Gesetzes treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Artikel
7
und 8 treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. März 2012 in ...
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