Änderung Artikel 8 Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 22.12.2011

Ähnliche Seiten: Änderungshistorie des InsOuaÄndG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Artikel 8 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.12.2011 geltenden Fassung
Artikel 8 n.F. (neue Fassung)
in der am 22.12.2011 geltenden Fassung
durch B. v. 19.12.2011 BGBl. I S. 2800
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 8 Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz


(Text alte Fassung)

§ 39 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2554) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 8 Nummer 3 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2449), wird aufgehoben.

(Text neue Fassung)

§ 39 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2554) geändert worden ist, wird aufgehoben.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed