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§ 1 - Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)
neugefasst durch B. v. 28.08.1986 BGBl. I S. 1455; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 421-1 Gebrauchsmusterrecht
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Geltung ab 01.01.1987; FNA: 421-1 Gebrauchsmusterrecht
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§ 1
§ 1 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Als Gebrauchsmuster werden Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind.
(2) Als Gegenstand eines Gebrauchsmusters im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:
- 1.
- Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
- 2.
- ästhetische Formschöpfungen;
- 3.
- Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
- 4.
- die Wiedergabe von Informationen;
- 5.
- biotechnologische Erfindungen (§ 1 Abs. 2 des Patentgesetzes).
(3) Absatz 2 steht dem Schutz als Gebrauchsmuster nur insoweit entgegen, als für die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt wird.
Zitierungen von § 1 GebrMG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 GebrMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GebrMG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15 GebrMG
... des Gebrauchsmusters, wenn 1. der Gegenstand des Gebrauchsmusters nach den §§ 1 bis 3 nicht schutzfähig ist, 2. der Gegenstand des Gebrauchsmusters bereits auf ...
Zitat in folgenden Normen
Gebrauchsmusterverordnung (GebrMV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 890; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 14.06.2022 BGBl. I S. 878
§ 2 GebrMV Form der Einreichung (vom 01.04.2019)
... für die der Schutz als Gebrauchsmuster verlangt wird ( § 1 Abs. 1 des Gebrauchsmustergesetzes ), sind beim Deutschen Patent- und Markenamt schriftlich oder elektronisch anzumelden. ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Gesetz zur Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
G. v. 15.08.1986 BGBl. I S. 1446; aufgehoben durch Artikel 160 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Artikel 4 GebrMGÄndG Übergangsvorschriften
... § 1 Abs. 1, § 1b Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 5, § 2a, § 2b Abs. 1, ...
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