§ 1 Aufgaben
(1) 1Aufgabe des Militärischen Abschirmdienstes des Bundesministeriums der Verteidigung ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über
- 1.
- Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind,
- 2.
- sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,
wenn sich diese Bestrebungen oder Tätigkeiten gegen Personen, Dienststellen oder Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung richten und von Personen ausgehen oder ausgehen sollen, die diesem Geschäftsbereich angehören oder in ihm tätig sind.
2Darüber hinaus obliegt dem Militärischen Abschirmdienst die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über die Beteiligung von Angehörigen des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung sowie von Personen, die in ihm tätig sind oder in ihm tätig sein sollen, an Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (
Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (
Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind.
3§ 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet Anwendung.
(2) Darüber hinaus obliegt dem Militärischen Abschirmdienst zur Beurteilung der Sicherheitslage
- 1.
- von Dienststellen und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und
- 2.
- von Dienststellen und Einrichtungen der verbündeten Streitkräfte und der internationalen militärischen Hauptquartiere, wenn die Bundesrepublik Deutschland in internationalen Vereinbarungen Verpflichtungen zur Sicherheit dieser Dienststellen und Einrichtungen übernommen hat und die Beurteilung der Sicherheitslage im Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und den zuständigen obersten Landesbehörden dem Militärischen Abschirmdienst übertragen worden ist,
die Auswertung von Informationen über die in Absatz 1 genannten Bestrebungen und Tätigkeiten gegen diese Dienststellen und Einrichtungen, auch soweit sie von Personen ausgehen oder ausgehen sollen, die nicht dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angehören oder in ihm tätig sind.
(3) 1Der Militärische Abschirmdienst wirkt mit
- 1.
- bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angehören, in ihm tätig sind oder werden sollen und
- a)
- denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können,
- b)
- die an sicherheitsempfindlichen Stellen des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung eingesetzt sind oder werden sollen oder
- c)
- die in sonstigen gesetzlich bestimmten Fällen einer Sicherheitsüberprüfung unterliegen,
- 2.
- bei technischen Sicherheitsmaßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte.
2Die Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c sind im
Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt.
(4) Der Militärische Abschirmdienst darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden.
Frühere Fassungen von § 1 MADG
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interne Verweise§ 2 MADG Zuständigkeit in besonderen Fällen (vom 22.12.2018) ... Zur Fortführung von Aufgaben nach § 1 Abs. 1 kann der Militärische Abschirmdienst, soweit es im Einzelfall zwingend erforderlich ist, ... 1. gegenüber dem Ehegatten oder Lebenspartner sowie gegenüber dem Verlobten einer in § 1 Abs. 1 genannten Person oder dem mit ihr in eheähnlicher Gemeinschaft Lebenden, wenn angenommen ... Lebenden, wenn angenommen werden muß, daß Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 1 Abs. 1 auch von ihm ausgehen, 2. im Benehmen mit der zuständigen ... bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß sie mit einer in § 1 Abs. 1 genannten Person bei Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 1 Abs. 1 zusammenarbeiten, und ... sie mit einer in § 1 Abs. 1 genannten Person bei Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 1 Abs. 1 zusammenarbeiten, und wenn anderenfalls die weitere Erforschung des Sachverhalts gefährdet ... Tätigkeiten kann der Militärische Abschirmdienst in Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 1 Abs. 1 , soweit es im Einzelfall zwingend erforderlich ist, im Benehmen mit der zuständigen ...
§ 4a MADG Besondere Auskunftsverlangen (vom 09.07.2021) ... Bundesverfassungsschutzgesetzes genannten Schutzgüter schwerwiegende Gefahren für die in § 1 Absatz 1 genannten Schutzgüter und an die Stelle des Bundesministeriums des Innern, für Bau und ...
§ 6 MADG Verwendung und Berichtigung personenbezogener Daten (vom 25.05.2018) ... Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Absatz 2 gespeicherte Daten über Personen, die nicht dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums ... werden, es sei denn, die Verwendung wäre auch für die Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Absatz 1 zulässig. (2) Der Militärische Abschirmdienst hat die in Dateien ...
§ 7 MADG Verwendung personenbezogener Daten von Minderjährigen (vom 21.11.2015) ... es sei denn, dass nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse nach § 1 Absatz 1 oder § 2 angefallen sind. Dies gilt nicht, wenn der Betroffene nach § ... Absatz 1 oder § 2 angefallen sind. Dies gilt nicht, wenn der Betroffene nach § 1 Absatz 3 überprüft wird. Die Speicherung personenbezogener Daten über ...
§ 10 MADG Übermittlung von Informationen an den Militärischen Abschirmdienst (vom 30.12.2023) ... lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 genannten Schutzgüter gerichtet sind, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür ... dafür bestehen, daß die Unterrichtung zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 1 Abs. 1 und 2 erforderlich ist. (1a) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der ... darf der Militärische Abschirmdienst bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 amtliche Register einsehen. Diese Einsichtnahme bedarf der Zustimmung des ...
§ 14 MADG Besondere Auslandsverwendungen ... während besonderer Auslandsverwendungen der Bundeswehr nach Absatz 1 entsprechend § 1 Abs. 2 Informationen auch aus über Personen oder Personengruppen, die nicht zum ... von Personen und an technischen Sicherheitsmaßnahmen entsprechend § 1 Abs. 3. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (4) Ist es zur ...
Zitat in folgenden NormenBSI-Gesetz (BSIG)
Artikel 1 G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2821; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1982
Kontrollgremiumgesetz (PKGrG)
Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2346; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771
Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
G. v. 20.04.1994 BGBl. I S. 867; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
§ 3 SÜG Zuständigkeit (vom 27.06.2020) ... des Bundesministeriums der Verteidigung der Militärische Abschirmdienst nach § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c des MAD-Gesetzes , soweit nicht in Rechtsvorschriften über- oder zwischenstaatlicher Einrichtungen oder in ...
Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1982, 2022 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 44 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
§ 22 TDDDG Auskunftsverfahren bei Bestandsdaten (vom 14.05.2024) ... Anhaltspunkte im Einzelfall zur Aufklärung bestimmter Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 1 Absatz 1 des MAD-Gesetzes oder zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Truppe oder zum Schutz der Angehörigen, der ... Anhaltspunkte im Einzelfall zur Aufklärung bestimmter Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 1 Absatz 1 des MAD-Gesetzes oder zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Truppe oder zum Schutz der Angehörigen, der ...
§ 24 TDDDG Auskunftsverfahren bei Nutzungsdaten (vom 14.05.2024) ... Anhaltspunkte im Einzelfall zur Aufklärung bestimmter Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 1 Absatz 1 des MAD-Gesetzes oder zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Truppe oder zum Schutz der Angehörigen, der ...
Telekommunikationsgesetz (TKG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 174 TKG Manuelles Auskunftsverfahren (vom 29.06.2021) ... Anhaltspunkte im Einzelfall zur Aufklärung bestimmter Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 1 Absatz 1 des MAD-Gesetzes oder zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Truppe oder zum Schutz der Angehörigen, der ... Anhaltspunkte im Einzelfall zur Aufklärung bestimmter Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 1 Absatz 1 des MAD-Gesetzes oder zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Truppe oder zum Schutz der Angehörigen, der ...
Waffenregistergesetz (WaffRG)
Artikel 3 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166, 184
§ 17 WaffRG Übermittlungsersuchen in besonderen Fällen ... dies im Einzelfall erforderlich ist zur Aufklärung a) von Tätigkeiten nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des MAD-Gesetzes oder b) von Bestrebungen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Satz 2 des ... nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des MAD-Gesetzes oder b) von Bestrebungen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Satz 2 des MAD-Gesetzes , sofern diese aufzuklärende Bestrebung darauf gerichtet ist, Gewalt anzuwenden oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDatenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2097
Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2576
Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes und weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 27.03.2017 BGBl. I S. 562
Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 448, 1380
Artikel 3 BestDaAAG Änderung des MAD-Gesetzes ... Anhaltspunkte im Einzelfall zur Aufklärung bestimmter Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 1 Absatz 1 oder zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Truppe oder zum Schutz der Angehörigen der ...
Artikel 12 BestDaAAG Änderung des Telemediengesetzes (vom 02.04.2021) ... Anhaltspunkte im Einzelfall zur Aufklärung bestimmter Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 1 Absatz 1 des MAD-Gesetzes oder zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Truppe oder zum Schutz der Angehörigen, der ... Anhaltspunkte im Einzelfall zur Aufklärung bestimmter Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 1 Absatz 1 des MAD-Gesetzes oder zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Truppe oder zum Schutz der Angehörigen, der ... Anhaltspunkte im Einzelfall zur Aufklärung bestimmter Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 1 Absatz 1 des MAD-Gesetzes oder zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Truppe oder zum Schutz der Angehörigen, der ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1885
Artikel 1 BSIGuaÄndG Änderung des BSI-Gesetzes ... nach dem Wort „Bundesverfassungsschutzgesetzes" die Wörter „beziehungsweise § 1 Absatz 1 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst " eingefügt. bbb) Es wird folgende Nummer 4 angefügt: ...
Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes
G. v. 17.11.2015 BGBl. I S. 1938
Artikel 2 BVerSchZusG Änderung des MAD-Gesetzes ... zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Absatz 2 gespeicherte Daten über Personen, die nicht dem Geschäftsbereich des ... es sei denn, die Verwendung wäre auch für die Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Absatz 1 zulässig. (2) Der Militärische Abschirmdienst hat die in Dateien ... es sei denn, dass nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse nach § 1 Absatz 1 oder § 2 angefallen sind. Dies gilt nicht, wenn der Betroffene nach § 1 Absatz ... § 1 Absatz 1 oder § 2 angefallen sind. Dies gilt nicht, wenn der Betroffene nach § 1 Absatz 3 überprüft wird. Die Speicherung personenbezogener Daten über ...
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2667
Artikel 3 TerrorBekämpfErgG Änderung des MAD-Gesetzes ... genannten Schutzgüter die schwerwiegende Gefährdung der in § 1 Abs. 1 genannten Schutzgüter und an die Stelle des Bundesministeriums des Innern das ... Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 2" durch die Angabe „§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2" ... In Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 2" durch die Angabe „§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter ...
Zitate in aufgehobenen TitelnKontrollgremiumgesetz (PKGrG)
G. v. 11.04.1978 BGBl. I S. 453; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2346
§ 2b PKGrG ... zuständige Bundesminister (§ 2 Abs. 1 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, § 1 Abs. 1 Satz 1 des MAD-Gesetzes) und, soweit der Bundesnachrichtendienst betroffen ist, der Chef ...
Telekommunikationsgesetz (TKG)
G. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1190; aufgehoben durch Artikel 61 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
§ 113 TKG Manuelles Auskunftsverfahren (vom 02.04.2021) ... Anhaltspunkte im Einzelfall zur Aufklärung bestimmter Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über den militärischen Abschirmdienst oder zur Sicherung der ... Anhaltspunkte im Einzelfall zur Aufklärung bestimmter Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 1 Absatz 1 des MAD-Gesetzes oder zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Truppe oder zum Schutz der Angehörigen, der ...
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