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§ 1 - Post- und Telekommunikations-Zivilschutzverordnung (PTZSV)

§ 1 Verpflichtung



Die Unternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Telekom MobilNet GmbH, Mannesmann Mobilfunk GmbH und E-Plus Mobilfunk GmbH haben die in § 2 genannten Schutzvorkehrungen zu treffen, um

1.
bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall,

2.
im Rahmen der Notfallbewältigung auf Grund internationaler Vereinbarungen,

3.
im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen,

4.
im Rahmen von Bündnisverpflichtungen sowie

5.
im Spannungs- und im Verteidigungsfall

die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu gewährleisten, wenn sie auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit Absatz 2 des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes (des Gesetzes) besonderen Verpflichtungen unterworfen worden sind. Diese Verpflichtung gilt auch für Tochterunternehmen und Rechtsnachfolger der vorgenannten Unternehmen, soweit diese Dienstleistungen des Postwesens anbieten, Telekommunikationsanlagen betreiben oder Telekommunikationsdienstleistungen anbieten und auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 bis 3 oder nach § 10 des Gesetzes besonderen Verpflichtungen unterworfen worden sind.



 

Zitierungen von § 1 PTZSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PTZSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PTZSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PTZSV Schutzvorkehrungen
... daß der Schutz ihres Personals und ihrer Einrichtungen in den Fällen des § 1 jederzeit gewährleistet ist. Die Planung und Errichtung von Schutzräumen hat nach den ...
§ 3 PTZSV Zuständige Behörde
... Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Regulierungsbehörde). (2) Die in § 1 genannten Unternehmen und die Regulierungsbehörde arbeiten unter Beachtung der ...
§ 4 PTZSV Betrieblicher Katastrophenschutz
... Die in § 1 genannten Unternehmen sind verpflichtet, Maßnahmen zum betrieblichen Katastrophenschutz nach ... Katastrophenschutz nach Satz 2 auf Verlangen der Regulierungsbehörde für die in § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 aufgeführten Fälle zu treffen. Die Unternehmen haben einen ... und auch Anordnungen treffen. (2) Einheiten, Einrichtungen und Anlagen der in § 1 genannten Unternehmen, die für den Zivilschutz eingesetzt werden, haben den Voraussetzungen ...
§ 5 PTZSV Zusammenarbeit mit anderen Stellen
... Die in § 1 genannten Unternehmen arbeiten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dieser Rechtsverordnung mit ...
§ 6 PTZSV Planung und Aufstellung
... Die in § 1 genannten Unternehmen erstellen für ihre Arbeitsstätten Ortsanalysen und treffen ... Versorgung mit Post- und Telekommunikationsdienstleistungen in den Fällen des § 1 gewährleistet ist. Über entsprechende Anträge der Unternehmen entscheidet die ...
§ 8 PTZSV Ausbildung und Übungen
... Die in § 1 genannten Unternehmen sind verpflichtet, die Aus- und Fortbildung der betrieblichen ... sind in Erster Hilfe einschließlich Selbstschutz zu unterweisen. Die in § 1 genannten Unternehmen können sich dafür einer anerkannten Hilfsorganisation bedienen. ... für ihre Tätigkeit besonders ausgebildet werden. (4) Die in § 1 genannten Unternehmen haben dafür zu sorgen, daß die betrieblichen ...
§ 9 PTZSV Freistellung vom Wehr- oder Zivildienst
... Die in § 1 genannten Unternehmen sind berechtigt, der Regulierungsbehörde betriebliche ...
§ 10 PTZSV Rechtsverhältnisse der betrieblichen Katastrophenschutzkräfte
... Im betrieblichen Katastrophenschutz der in § 1 genannten Unternehmen können weibliche und männliche Beschäftigte freiwillig und ...
§ 12 PTZSV Auskunfts- und Informationspflicht
... ihrer Auskunfts- und Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes haben die in § 1 genannten Unternehmen der Regulierungsbehörde auf Verlangen nicht personenbezogene ...
§ 13 PTZSV Zweck des Schutzraumbaus
... in § 1 genannten Unternehmen treffen bauliche Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten, wenn ... um eine ausreichende Versorgung mit Post- und Telekommunikationsdienstleistungen in den in § 1 aufgeführten Fällen auch unter erschwerten Bedingungen oder während unmittelbarer ...
§ 14 PTZSV Schutzraumprogramm
... Die in § 1 genannten Unternehmen sind im Rahmen von Vorsorgeplanungen dazu verpflichtet, ein Programm ... Weiterarbeit oder in Bereitschaft benötigt werden, sind Schutzräume von den in § 1 genannten Unternehmen vorzuhalten oder auf Verlangen der Regulierungsbehörde nach ...
§ 15 PTZSV Mindestanforderungen (vom 08.11.2006)
... Die in § 1 genannten Unternehmen sind verpflichtet, bei der Errichtung und Unterhaltung von Schutzräumen ... nach § 14 müssen den Anforderungen des Grundschutzes entsprechen. Die in § 1 genannten Unternehmen haben diese Schutzräume durch einen dazu bevollmächtigten ...
§ 16 PTZSV Nutzung
... werden. (2) Die Schutzräume nach Absatz 1 dürfen von den in § 1 genannten Unternehmen ohne Zustimmung der Regulierungsbehörde nicht so zweckentfremdet ...
§ 17 PTZSV Auskunfts- und Informationspflicht über Schutzräume
... ihrer Auskunfts- und Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes haben die in § 1 genannten Unternehmen der Regulierungsbehörde auf Verlangen Auskünfte und Informationen ...