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§ 111 - Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 111 Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden



(1) 1Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt und dabei Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergibt oder Telekommunikationsanschlüsse für von anderen vergebene Rufnummern oder andere Anschlusskennungen bereitstellt, hat für die Auskunftsverfahren nach den §§ 112 und 113

1.
die Rufnummern und anderen Anschlusskennungen,

2.
den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers,

3.
bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum,

4.
bei Festnetzanschlüssen auch die Anschrift des Anschlusses,

5.
in Fällen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendgerät überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes sowie

6.
das Datum des Vertragsbeginns

vor der Freischaltung zu erheben und unverzüglich zu speichern, auch soweit diese Daten für betriebliche Zwecke nicht erforderlich sind; das Datum des Vertragsendes ist bei Bekanntwerden ebenfalls zu speichern. 2Satz 1 gilt auch, soweit die Daten nicht in Teilnehmerverzeichnisse (§ 104) eingetragen werden. 3Bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten ist die Richtigkeit der nach Satz 1 erhobenen Daten vor der Freischaltung zu überprüfen durch

1.
Vorlage eines Ausweises im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes,

2.
Vorlage eines Passes im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes,

3.
Vorlage eines sonstigen gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, wozu insbesondere auch ein nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannter oder zugelassener Pass, Personalausweis oder Pass- oder Ausweisersatz zählt,

4.
Vorlage eines Aufenthaltstitels,

5.
Vorlage eines Ankunftsnachweises nach § 63a Absatz 1 des Asylgesetzes oder einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 des Asylgesetzes,

6.
Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes oder

7.
Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis, der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente oder durch Einsichtnahme in diese Register oder Verzeichnisse und Abgleich mit den darin enthaltenen Daten, sofern es sich bei dem Anschlussinhaber um eine juristische Person oder Personengesellschaft handelt,

soweit die Daten in den vorgelegten Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind. 4Die Überprüfung kann auch durch andere geeignete Verfahren erfolgen; die Bundesnetzagentur legt nach Anhörung der betroffenen Kreise durch Verfügung im Amtsblatt fest, welche anderen Verfahren zur Überprüfung geeignet sind, wobei jeweils zum Zwecke der Identifikation vor Freischaltung der vertraglich vereinbarten Mobilfunkdienstleistung ein Dokument im Sinne des Satzes 3 genutzt werden muss. 5Bei der Überprüfung ist die Art des eingesetzten Verfahrens zu speichern; bei Überprüfung mittels eines Dokumentes im Sinne des Satzes 3 Nummer 1 bis 6 sind ferner Angaben zu Art, Nummer und ausstellender Stelle zu speichern. 6Für die Identifizierung anhand eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes, nach § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes gilt § 8 Absatz 2 Satz 4 des Geldwäschegesetzes entsprechend. 7Für das Auskunftsverfahren nach § 113 ist die Form der Datenspeicherung freigestellt.

(2) Die Verpflichtung zur unverzüglichen Speicherung nach Absatz 1 Satz 1 gilt hinsichtlich der Daten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 entsprechend für denjenigen, der geschäftsmäßig einen öffentlich zugänglichen Dienst der elektronischen Post erbringt und dabei Daten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 erhebt, wobei an die Stelle der Daten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 die Kennungen der elektronischen Postfächer und an die Stelle des Anschlussinhabers nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Inhaber des elektronischen Postfachs tritt.

(3) 1Wird dem Verpflichteten nach Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 eine Änderung bekannt, hat er die Daten unverzüglich zu berichtigen. 2In diesem Zusammenhang hat der nach Absatz 1 Satz 1 Verpflichtete bisher noch nicht erhobene Daten zu erheben und zu speichern, sofern ihm eine Erhebung der Daten ohne besonderen Aufwand möglich ist.

(4) 1Bedient sich ein Diensteanbieter zur Erhebung der Daten nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 eines Dritten, bleibt er für die Erfüllung der Pflichten nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 verantwortlich. 2Werden dem Dritten im Rahmen des üblichen Geschäftsablaufes Änderungen der Daten nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bekannt, hat er diese dem Diensteanbieter unverzüglich zu übermitteln.

(5) Die Daten nach den Absätzen 1 und 2 sind mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres zu löschen.

(6) Eine Entschädigung für die Datenerhebung und -speicherung wird nicht gewährt.





 

Frühere Fassungen von § 111 TKG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2019Artikel 5 Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften
vom 21.06.2019 BGBl. I S. 846
aktuell vorher 26.06.2017Artikel 22 Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
aktuell vorher 30.07.2016Artikel 9 Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
vom 26.07.2016 BGBl. I S. 1818
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 2 Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 111 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 111 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 95 TKG Vertragsverhältnisse (vom 30.07.2016)
... der Angaben des Teilnehmers erforderlich ist. Die Pflicht nach § 111 Absatz 1 Satz 3 bleibt unberührt. Er kann von dem Ausweis eine Kopie erstellen. ...
§ 112 TKG Automatisiertes Auskunftsverfahren (vom 02.04.2021)
... Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, hat die nach § 111 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 3 und 4 erhobenen Daten unverzüglich in Kundendateien zu speichern, in die auch Rufnummern und ... die Berichtigung und Löschung der in den Kundendateien gespeicherten Daten gilt § 111 Absatz 3 und 5 entsprechend. In Fällen portierter Rufnummern sind die Rufnummer und die ... für das automatisierte Auskunftsverfahren vorhalten muss; in diesen Fällen gilt § 111 Absatz 1 Satz 7 entsprechend. Im Übrigen können in der Verordnung auch ...
§ 113 TKG Manuelles Auskunftsverfahren (vom 02.04.2021)
... Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, darf die nach den §§ 95 und 111 erhobenen Daten nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Erfüllung von Auskunftspflichten ...
§ 115 TKG Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen (vom 02.04.2021)
... § 114 Absatz 1 und 3. bis zu 20.000 Euro zur Durchsetzung der Verpflichtungen nach § 111 Absatz 1, 4 und 5 oder § 113 Absatz 6 und 7 Satz 1. Bei wiederholten Verstößen ... § 113 Absatz 6 und 7 Satz 1. Bei wiederholten Verstößen gegen § 111 Absatz 1 bis 5 , § 112 Abs. 1, 3 Satz 4, Abs. 5 Satz 1 und 2 oder § 113 Absatz 6 und 7 Satz 1 kann die ...
§ 149 TKG Bußgeldvorschriften (vom 02.04.2021)
... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bereitstellt, 29. entgegen § 111 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2, oder entgegen § 111 Absatz 1 Satz 3 ... § 111 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2, oder entgegen § 111 Absatz 1 Satz 3 oder 5 oder Absatz 3 dort genannte Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erhebt, ... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig überprüft, 30. entgegen § 111 Absatz 4 Satz 2 eine Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, 30a. entgegen § 111 Absatz 5 Daten nicht oder nicht rechtzeitig löscht, 31. entgegen § 112 Abs. 1 Satz 5 ...
§ 150 TKG Übergangsvorschriften (vom 14.02.2020)
... Für Vertragsverhältnisse, die am 22. Juni 2004 bereits bestanden, müssen Daten nach § 111 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 außer in Fällen des § 111 Absatz 3 nicht nachträglich erhoben werden. ... müssen Daten nach § 111 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 außer in Fällen des § 111 Absatz 3 nicht nachträglich erhoben werden. (15) Die Bundesnetzagentur ... (15) Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Verfügung nach § 111 Absatz 1 Satz 4 spätestens am 1. Januar 2017 im Amtsblatt. Die Pflichten zur Überprüfung ... Die Pflichten zur Überprüfung der Richtigkeit der erhobenen Daten nach § 111 Absatz 1 Satz 3 und zur Speicherung der Angaben nach § 111 Absatz 1 Satz 5 sind spätestens ab dem 1. ... der erhobenen Daten nach § 111 Absatz 1 Satz 3 und zur Speicherung der Angaben nach § 111 Absatz 1 Satz 5 sind spätestens ab dem 1. Juli 2017 zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2409
Artikel 1 1. TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... für das automatisierte Auskunftsverfahren vorhalten muss; in diesen Fällen gilt § 111 Abs. 1 Satz 5 entsprechend." c) In Absatz 4 Satz 4 wird das Wort ...

Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1818
Artikel 9 InfoAustG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... 95 Absatz 4 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die Pflicht nach § 111 Absatz 1 Satz 3 bleibt unberührt." 2. § 111 wird wie folgt gefasst: ... Pflicht nach § 111 Absatz 1 Satz 3 bleibt unberührt." 2. § 111 wird wie folgt gefasst: „§ 111 Daten für Auskunftsersuchen der ... unberührt." 2. § 111 wird wie folgt gefasst: „§ 111 Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden (1) Wer ... 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „§ 111 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4 und Abs. 2" durch die Wörter „§ 111 Absatz 1 Satz 1, ... „§ 111 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4 und Abs. 2" durch die Wörter „§ 111 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 3 und 4" ersetzt. bb) In Satz 3 werden die ... Absatz 2, 3 und 4" ersetzt. bb) In Satz 3 werden die Wörter „§ 111 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 4" durch die Wörter „§ 111 Absatz 3 und 5" ... Wörter „§ 111 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 4" durch die Wörter „§ 111 Absatz 3 und 5" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 wird die Angabe ... 3 und 5" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 wird die Angabe „§ 111 Abs. 1 Satz 5" durch die Wörter „§ 111 Absatz 1 Satz 7" ersetzt. ... Nummer 4 wird die Angabe „§ 111 Abs. 1 Satz 5" durch die Wörter „§ 111 Absatz 1 Satz 7" ersetzt. 4. § 115 Absatz 2 wird wie folgt geändert: ... folgt geändert: a) In Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter „nach § 111 Abs. 1, 2 und 4" durch die Wörter „nach § 111 Absatz 1, 4 und 5" ... Wörter „nach § 111 Abs. 1, 2 und 4" durch die Wörter „nach § 111 Absatz 1, 4 und 5" ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „gegen ... 1, 4 und 5" ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „gegen § 111 Abs. 1, 2 oder Abs. 4" durch die Wörter „gegen § 111 Absatz 1 bis 5" ... „gegen § 111 Abs. 1, 2 oder Abs. 4" durch die Wörter „gegen § 111 Absatz 1 bis 5" ersetzt. 5. § 149 Absatz 1 Nummer 29 bis 30a wird wie folgt ... 149 Absatz 1 Nummer 29 bis 30a wird wie folgt gefasst: „29. entgegen § 111 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2, oder entgegen § 111 ... 111 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2, oder entgegen § 111 Absatz 1 Satz 3 oder 5 oder Absatz 3 dort genannte Daten nicht, nicht richtig, nicht ... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig überprüft, 30. entgegen § 111 Absatz 4 Satz 2 eine Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, 30a. entgegen § 111 Absatz 5 Daten nicht oder nicht rechtzeitig löscht,". 6. Dem § 150 ... Vertragsverhältnisse, die am 22. Juni 2004 bereits bestanden, müssen Daten nach § 111 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 außer in Fällen des § 111 Absatz 3 nicht ... Daten nach § 111 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 außer in Fällen des § 111 Absatz 3 nicht nachträglich erhoben werden. (15) Die Bundesnetzagentur ... werden. (15) Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Verfügung nach § 111 Absatz 1 Satz 4 spätestens am 1. Januar 2017 im Amtsblatt. Die Pflichten zur ... Amtsblatt. Die Pflichten zur Überprüfung der Richtigkeit der erhobenen Daten nach § 111 Absatz 1 Satz 3 und zur Speicherung der Angaben nach § 111 Absatz 1 Satz 5 sind ... der erhobenen Daten nach § 111 Absatz 1 Satz 3 und zur Speicherung der Angaben nach § 111 Absatz 1 Satz 5 sind spätestens ab dem 1. Juli 2017 zu ...

Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
G. v. 20.06.2013 BGBl. I S. 1602
Artikel 1 TKGBDAG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... oder daran mitwirkt, darf nach Maßgabe des Absatzes 2 die nach den §§ 95 und 111 erhobenen Daten nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Erfüllung von Auskunftspflichten ...
Artikel 2 TKGBDAG Änderung der Strafprozessordnung
... erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangt werden (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des ...
Artikel 3 TKGBDAG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
... erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangt werden (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des ... erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangt werden (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des ... erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangt werden (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des ...
Artikel 4 TKGBDAG Änderung des Bundespolizeigesetzes
... erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangt werden (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des ...
Artikel 5 TKGBDAG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
... erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangt werden (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des ... erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangt werden (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des ...
Artikel 6 TKGBDAG Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangt werden (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des ...
Artikel 7 TKGBDAG Änderung des BND-Gesetzes
... erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten entsprechend § 8d des ...
Artikel 8 TKGBDAG Änderung des MAD-Gesetzes
... erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten entsprechend § 8d des ...

Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 448, 1380
Artikel 1 BestDaAAG Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... erbringt oder daran mitwirkt, über Bestandsdaten nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes , 2. Telemediendienste erbringt oder daran mitwirkt, über Bestandsdaten nach ...
Artikel 3 BestDaAAG Änderung des MAD-Gesetzes
... erbringt oder daran mitwirkt, über Bestandsdaten nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes , 2. Telemediendienste erbringt oder daran mitwirkt, über Bestandsdaten nach ...
Artikel 4 BestDaAAG Änderung des BND-Gesetzes (vom 02.04.2021)
... erbringt oder daran mitwirkt, über Bestandsdaten nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes , 2. Telemediendienste erbringt oder daran mitwirkt, über Bestandsdaten nach ...
Artikel 6 BestDaAAG Änderung des Bundespolizeigesetzes (vom 02.04.2021)
... Bundespolizei darf Auskunft verlangen 1. über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes) von demjenigen, der ...
Artikel 7 BestDaAAG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes (vom 02.04.2021)
... Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes), oder 2. ... erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangen (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes), sofern ... erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangen (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes), soweit die ... erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangen (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes), soweit die ...
Artikel 8 BestDaAAG Änderung der Strafprozessordnung (vom 02.04.2021)
... ist, darf Auskunft verlangt werden 1. über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes) von demjenigen, der ...
Artikel 11 BestDaAAG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes (vom 02.04.2021)
... Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes), und von demjenigen, ... Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes), oder 2. ... Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes), oder 2. ...

Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 21.06.2019 BGBl. I S. 846; zuletzt geändert durch Artikel 154a G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 5 eIDKGEG Folgeänderungen *) (vom 26.11.2019)
... Wörter „nach § 12 des eID-Karte-Gesetzes" eingefügt. (22) In § 111 Absatz 1 Satz 6 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November ...

Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Artikel 2 VDSG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... sowie" ersetzt. d) Absatz 8 wird aufgehoben. 4. § 111 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... die Berichtigung und Löschung der in den Kundendateien gespeicherten Daten gilt § 111 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 4 entsprechend." b) Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 wird wie folgt ... 6, § 113a" ersetzt. bb) In Nummer 3 werden die Wörter „§ 111 Abs. 1 Satz 1 bis 4 und Abs. 2" durch die Angabe „§ 111 Abs. 1, 2 und 4" ... Wörter „§ 111 Abs. 1 Satz 1 bis 4 und Abs. 2" durch die Angabe „§ 111 Abs. 1, 2 und 4" ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „§ 111 ... 111 Abs. 1, 2 und 4" ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „§ 111 Abs. 1 Satz 1 bis 4 und Abs. 2" durch die Angabe „§ 111 Abs. 1, 2 oder Abs. 4" ... Wörter „§ 111 Abs. 1 Satz 1 bis 4 und Abs. 2" durch die Angabe „§ 111 Abs. 1, 2 oder Abs. 4" ersetzt. 8. § 149 wird wie folgt geändert: ... aa) Nummer 29 wird wie folgt gefasst: „29. entgegen § 111 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Satz 3, oder § 111 Abs. 1 Satz 4 dort ... entgegen § 111 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Satz 3, oder § 111 Abs. 1 Satz 4 dort genannte Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... Nach Nummer 30 wird folgende Nummer 30a eingefügt: „30a. entgegen § 111 Abs. 4 Daten nicht oder nicht rechtzeitig löscht,". dd) In Nummer 34 wird ... elektronischen Post oder Internettelefondiensten haben die sie treffenden Anforderungen aus § 111 Abs. 1 Satz 3 und § 113a spätestens ab dem 1. Januar 2009 zu erfüllen." ...

Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
Artikel 22 GwGEG 2017 Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... die Wörter „§ 56 des Geldwäschegesetzes" ersetzt. (3) In § 111 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 1. Juni 2017 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
G. v. 07.07.1997 BGBl. I S. 1650; aufgehoben durch Artikel 13 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354
§ 7 BKAG Führung kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen der Zentralstelle (vom 01.07.2013)
... erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangt werden (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des ...
§ 20b BKAG Erhebung personenbezogener Daten (vom 01.07.2013)
... erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangt werden (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des ...
§ 22 BKAG Erhebung personenbezogener Daten (vom 01.07.2013)
... erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangt werden (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des ...

Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 16.08.2002 BGBl. I S. 3202; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
§ 7 ZFdG Datenerhebung und -verarbeitung der Zentralstelle *) (vom 27.05.2020)
... erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangt werden (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes). ...
§ 15 ZFdG Erhebung und Sammlung personenbezogener Daten zur Erfüllung eigener Aufgaben *) (vom 27.05.2020)
... erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangt werden (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes). ...