Artikel 12 - Medizinforschungsgesetz (MedFoG k.a.Abk.)

Artikel 12 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 16 und die Artikel 5 und 6 treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

(3) Die Artikel 2, 3 Nummer 4, 5, 6, 8 und 9 sowie die Artikel 4, 8, 10 und 11 treten am 1. Juli 2025 in Kraft.

(4) Artikel 3 Nummer 1b und 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb tritt am 10. Januar 2025 in Kraft.

(5) Die Artikel 11a und 11b treten mit Wirkung vom 1. Juli 2024 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Oktober 2024.



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