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§ 128a - Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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§ 128a Videoverhandlung
(1) 1Die mündliche Verhandlung kann in geeigneten Fällen und soweit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen als Videoverhandlung stattfinden. 2Eine mündliche Verhandlung findet als Videoverhandlung statt, wenn an ihr mindestens ein Verfahrensbeteiligter oder mindestens ein Mitglied des Gerichts per Bild- und Tonübertragung teilnimmt. 3Verfahrensbeteiligte nach dieser Vorschrift sind die Parteien und Nebenintervenienten, ihre Bevollmächtigten sowie Vertreter und Beistände.
(2) 1Der Vorsitzende kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Bild- und Tonübertragung für einen Verfahrensbeteiligten, mehrere oder alle Verfahrensbeteiligte gestatten oder anordnen. 2Gegen eine Anordnung kann der Adressat innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen. 3Hierauf weist der Vorsitzende mit der Anordnung hin.
(3) 1Beantragt ein Verfahrensbeteiligter seine Teilnahme per Bild- und Tonübertragung, soll der Vorsitzende ihm diese unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 gestatten. 2Die Ablehnung eines Antrags auf Teilnahme per Bild- und Tonübertragung ist kurz zu begründen.
(4) 1Wird der Einspruch nach Absatz 2 Satz 2 fristgerecht eingelegt, so hebt der Vorsitzende die Anordnung für alle Verfahrensbeteiligten auf, gegenüber denen eine Anordnung erfolgt ist. 2In diesem Fall soll der Vorsitzende den Verfahrensbeteiligten, die keinen Einspruch eingelegt haben, die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten. 3Das Antragsrecht nach Absatz 3 Satz 1 bleibt hiervon unberührt.
(5) 1Der Vorsitzende leitet die Videoverhandlung von der Gerichtsstelle aus. 2Er kann anderen Mitgliedern des Gerichts bei Vorliegen erheblicher Gründe gestatten, an der mündlichen Verhandlung per Bild- und Tonübertragung teilzunehmen.
(6) 1Den Verfahrensbeteiligten und Dritten ist es untersagt, die Videoverhandlung aufzuzeichnen. 2Hierauf sind sie zu Beginn der Verhandlung hinzuweisen. 3Die Videoverhandlung kann für die Zwecke des § 160a ganz oder teilweise aufgezeichnet werden. 4Über Beginn und Ende der Aufzeichnung sind die Verfahrensbeteiligten zu informieren.
(7) 1Entscheidungen nach dieser Vorschrift sind unanfechtbar. 2Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Text in der Fassung des Artikels 6 Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten G. v. 15. Juli 2024 BGBl. 2024 I Nr. 237 m.W.v. 19. Juli 2024
Frühere Fassungen von § 128a ZPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 19.07.2024 | Artikel 6 Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237 |
aktuell vorher | 01.11.2013 | Artikel 2 Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren vom 25.04.2013 BGBl. I S. 935 |
aktuell | vor 01.11.2013 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 128a ZPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 128a ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 118 ZPO Bewilligungsverfahren (vom 19.07.2024)
... von der Partei zu tragen, der die Kosten des Rechtsstreits auferlegt sind. § 128a gilt für den Erörterungstermin nach Satz 3 entsprechend. (2) Das ...
§ 141 ZPO Anordnung des persönlichen Erscheinens (vom 19.07.2024)
... Gericht kann das persönliche Erscheinen auch als Teilnahme an einer Videoverhandlung nach § 128a gestatten oder anordnen. Ist einer Partei aus wichtigem Grund das persönliche ...
§ 160 ZPO Inhalt des Protokolls (vom 19.07.2024)
... Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des etwa zugezogenen Dolmetschers sowie im Fall des § 128a Absatz 5 Satz 2 dieses Gesetzes und des § 185 Absatz 1a des Gerichtsverfassungsgesetzes die Angabe, wer an ... Bevollmächtigten, Beistände, Zeugen und Sachverständigen sowie im Fall der §§ 128a und 284 Absatz 2 die Angabe, wer an der Verhandlung oder der Beweisaufnahme per Bild- und ...
§ 227 ZPO Terminsänderung (vom 19.07.2024)
... abgesehen werden, wenn sich der Termin für eine Durchführung als Videoverhandlung nach § 128a oder als Beweisaufnahme nach § 284 Absatz 2 eignet und die erheblichen Gründe nach Satz ... eine Äußerung dazu enthalten, ob gegen die Durchführung einer Videoverhandlung ( § 128a ) Bedenken bestehen. (5) Über die Aufhebung sowie Verlegung eines Termins ...
§ 253 ZPO Klageschrift (vom 19.07.2024)
... 4. eine Äußerung dazu, ob gegen die Durchführung einer Videoverhandlung ( § 128a ) Bedenken bestehen. (4) Außerdem sind die allgemeinen Vorschriften über die ...
§ 277 ZPO Klageerwiderung; Replik (vom 19.07.2024)
... durch den Einzelrichter Gründe entgegenstehen; 2. ob gegen eine Videoverhandlung ( § 128a ) Bedenken bestehen. (2) Der Beklagte ist darüber, dass die Klageerwiderung durch ...
§ 278 ZPO Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich (vom 19.07.2024)
... Die erschienenen Parteien sollen hierzu persönlich gehört werden. § 128a gilt entsprechend. (3) Für die Güteverhandlung sowie für ...
§ 284 ZPO Beweisaufnahme (vom 19.07.2024)
... Antragsrecht steht den Verfahrensbeteiligten, Zeugen und Sachverständigen zu. § 128a Absatz 1, 2, 4 Satz 1 und 2 sowie Absatz 5 bis 7 gilt entsprechend. Der Einspruch nach § 128a Absatz 2 Satz 2 steht auch den ... Absatz 1, 2, 4 Satz 1 und 2 sowie Absatz 5 bis 7 gilt entsprechend. Der Einspruch nach § 128a Absatz 2 Satz 2 steht auch den Verfahrensbeteiligten zu. Satz 1 gilt nicht für den Beweis durch ...
§ 411 ZPO Schriftliches Gutachten (vom 19.07.2024)
... anordnen. Das Erscheinen kann auch als Teilnahme per Bild- und Tonübertragung nach § 128a gestattet oder angeordnet werden. (4) Die Parteien haben dem Gericht ...
§ 492 ZPO Beweisaufnahme (vom 19.07.2024)
... ist zu gerichtlichem Protokoll zu nehmen. Für den Erörterungstermin gilt § 128a ...
§ 1100 ZPO Mündliche Verhandlung (vom 19.07.2024)
... Im Fall einer Videoverhandlung nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist nur § 128a Absatz 6 anwendbar. (2) Die Bestimmung eines frühen ersten Termins zur mündlichen ...
§ 1101 ZPO Beweisaufnahme (vom 19.07.2024)
... 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist nur § 284 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 128a Absatz 6 und § 284 Absatz 3 ...
Zitat in folgenden Normen
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
neugefasst durch B. v. 02.07.1979 BGBl. I S. 853, 1036; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 13a ArbGG Internationale Verfahren (vom 19.07.2024)
... 1100 Absatz 1 der Zivilprozessordnung ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle von § 128a Absatz 6 der Zivilprozessordnung § 50a Absatz 3 dieses Gesetzes anwendbar ist. § 1101 Absatz 2 findet mit der ... Anwendung, dass anstelle von § 284 Absatz 2 Satz 3 der Zivilprozessordnung in Verbindung mit § 128a Absatz 6 und § 284 Absatz 3 der Zivilprozessordnung § 58 Absatz 4 Satz 3 in Verbindung mit § ...
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)
G. v. 11.07.2022 BGBl. I S. 1078
§ 5 BwBBG Beschleunigte Verfahren vor der Vergabekammer
... Die mündliche Verhandlung kann im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a der Zivilprozessordnung durchgeführt werden. (2) Bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen nach ...
§ 6 BwBBG Beschleunigte sofortige Beschwerde
... ist. Die mündliche Verhandlung kann im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a der Zivilprozessordnung durchgeführt werden. (3) Bei der Abwägung nach § 176 Absatz 1 ...
Designgesetz (DesignG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2014 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
§ 34a DesignG Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (vom 01.05.2022)
... Buches der Zivilprozessordnung zu diesen Beweismitteln sind entsprechend anzuwenden. § 128a der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden. Über Anhörungen und Vernehmungen ist eine ...
Finanzgerichtsordnung (FGO)
neugefasst durch B. v. 28.03.2001 BGBl. I S. 442, 2262, 2002 I 679; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 79 FGO (vom 19.07.2024)
... des Sach- und Streitstandes und zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits laden; § 128a der Zivilprozessordnung gilt entsprechend; 2. den Beteiligten die Ergänzung oder Erläuterung ihrer ...
Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)
neugefasst durch B. v. 28.08.1986 BGBl. I S. 1455; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
§ 17 GebrMG (vom 19.07.2024)
... oder das Deutsche Patent- und Markenamt dies für sachdienlich erachtet. Die §§ 128a und 284 Absatz 2 und 3 der Zivilprozessordnung sind entsprechend anzuwenden. (3) ...
Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
G. v. 30.01.1877 RGBl. S. 244; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
§ 16 EGZPO (vom 19.07.2024)
... Videoverhandlungen zum Zwecke ihrer Erprobung zuzulassen. Eine Videoverhandlung ( § 128a der Zivilprozessordnung ) findet als vollvirtuelle Videoverhandlung statt, wenn alle Verfahrensbeteiligten und alle ... teilzunehmen, 2. gegenüber allen Verfahrensbeteiligten eine Videoverhandlung nach § 128a Absatz 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung angeordnet wurde und 3. kein Verfahrensbeteiligter fristgerecht Einspruch nach § ... angeordnet wurde und 3. kein Verfahrensbeteiligter fristgerecht Einspruch nach § 128a Absatz 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung eingelegt hat. Über die Durchführung einer vollvirtuellen ...
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
§ 30 FamFG Förmliche Beweisaufnahme (vom 19.07.2024)
... Das Antragsrecht steht den Beteiligten, Zeugen und Sachverständigen zu. § 128a Absatz 1, 5 und 6 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. Entscheidungen über die Gestattung oder Ablehnung der Vernehmung ...
§ 32 FamFG Termin (vom 19.07.2024)
... Tonübertragung für einen Beteiligten, mehrere oder alle Beteiligte gestatten. § 128a Absatz 1, 5 und 6 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. Die Ablehnung eines Antrags auf Teilnahme per Bild- und ...
Insolvenzordnung (InsO)
G. v. 05.10.1994 BGBl. I S. 2866; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 4 InsO Anwendbarkeit der Zivilprozeßordnung (vom 01.01.2021)
... nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend. § 128a der Zivilprozessordnung gilt mit der Maßgabe, dass bei Gläubigerversammlungen sowie sonstigen Versammlungen und ...
LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG)
G. v. 24.05.2022 BGBl. I S. 802; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
§ 9 LNGG Beschleunigte Vergabe- und Nachprüfungsverfahren 3)
... Die mündliche Verhandlung kann im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a der Zivilprozessordnung durchgeführt werden. 2. Abweichend von § 167 Absatz 1 Satz 1 des ... ist. Die mündliche Verhandlung kann im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a der Zivilprozessordnung durchgeführt werden. 7. § 178 des Gesetzes gegen ...
Markengesetz (MarkenG)
G. v. 25.10.1994 BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156, 1996 I S. 682; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
§ 60 MarkenG Ermittlungen, Anhörungen, Niederschrift (vom 01.05.2022)
... Die Vorschriften des Buches 2 der Zivilprozessordnung zu diesen Beweismitteln sowie § 128a der Zivilprozessordnung sind entsprechend anzuwenden. (2) Bis zum Beschluß, mit dem das ...
Patentgesetz (PatG)
neugefasst durch B. v. 16.12.1980 BGBl. 1981 I S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 46 PatG (vom 19.07.2024)
... sowie andere zur Aufklärung der Sache erforderliche Ermittlungen anstellen. Die §§ 128a und 284 Absatz 2 und 3 der Zivilprozessordnung sind entsprechend anzuwenden. Bis zum ...
Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 38 StaRUG Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung
... Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend. § 128a der Zivilprozessordnung gilt mit der Maßgabe, dass bei Versammlungen und Terminen die Beteiligten in der Ladung auf ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
G. v. 25.04.2013 BGBl. I S. 935; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202
Artikel 2 VidVerfG Änderung der Zivilprozessordnung
... 128a der Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; ... 2013 (BGBl. I S. 831) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 128a Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung (1) Das Gericht kann den ...
Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1055; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 2 SozSchPG II Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
... bei epidemischen Lagen von nationaler Tragweite (1) Das Gericht kann abweichend von § 128a der Zivilprozessordnung einem ehrenamtlichen Richter bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 ... von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes im Falle des § 128a der Zivilprozessordnung von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort ...
Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Artikel 1 ERVAG Änderung der Zivilprozessordnung
... 15. Dem § 278 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „ § 128a Absatz 1 und 3 gilt entsprechend." 16. In § 317 Absatz 3 werden die Wörter „mit ...
Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
Artikel 4 ViKoAnwFG Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
... vollvirtuelle Videoverhandlungen zum Zwecke ihrer Erprobung zuzulassen. Eine Videoverhandlung ( § 128a der Zivilprozessordnung ) findet als vollvirtuelle Videoverhandlung statt, wenn alle Verfahrensbeteiligten und alle ... teilzunehmen, 2. gegenüber allen Verfahrensbeteiligten eine Videoverhandlung nach § 128a Absatz 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung angeordnet wurde und 3. kein Verfahrensbeteiligter fristgerecht Einspruch nach § ... angeordnet wurde und 3. kein Verfahrensbeteiligter fristgerecht Einspruch nach § 128a Absatz 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung eingelegt hat. Über die Durchführung einer vollvirtuellen Videoverhandlung ...
Artikel 6 ViKoAnwFG Änderung der Zivilprozessordnung
... und das Wort „Verordnungsermächtigung" angefügt. b) Die Angabe zu § 128a wird wie folgt gefasst: „§ 128a Videoverhandlung". c) In ... b) Die Angabe zu § 128a wird wie folgt gefasst: „ § 128a Videoverhandlung". c) In der Angabe zu § 802f werden die Wörter ... 3. Dem § 118 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „ § 128a gilt für den Erörterungstermin nach Satz 3 entsprechend." 4. In § ... gemäß § 117 Absatz 3 eingeführten Formular" gestrichen. 5. § 128a wird wie folgt gefasst: „§ 128a Videoverhandlung (1) Die ... Formular" gestrichen. 5. § 128a wird wie folgt gefasst: „ § 128a Videoverhandlung (1) Die mündliche Verhandlung kann in geeigneten Fällen und ... Gericht kann das persönliche Erscheinen auch als Teilnahme an einer Videoverhandlung nach § 128a gestatten oder anordnen. Ist einer Partei aus wichtigem Grund das persönliche Erscheinen in ... Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des etwa zugezogenen Dolmetschers sowie im Fall des § 128a Absatz 5 Satz 2 dieses Gesetzes und des § 185 Absatz 1a des Gerichtsverfassungsgesetzes die Angabe, wer an ... Bevollmächtigten, Beistände, Zeugen und Sachverständigen sowie im Fall der §§ 128a und 284 Absatz 2 die Angabe, wer an der Verhandlung oder der Beweisaufnahme per Bild- und ... abgesehen werden, wenn sich der Termin für eine Durchführung als Videoverhandlung nach § 128a oder als Beweisaufnahme nach § 284 Absatz 2 eignet und die erheblichen Gründe nach Satz ... eine Äußerung dazu enthalten, ob gegen die Durchführung einer Videoverhandlung ( § 128a ) Bedenken bestehen." c) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5. 13. ... eine Äußerung dazu, ob gegen die Durchführung einer Videoverhandlung ( § 128a ) Bedenken bestehen." 14. § 277 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ... durch den Einzelrichter Gründe entgegenstehen; 2. ob gegen eine Videoverhandlung ( § 128a ) Bedenken bestehen." 15. § 278 wird wie folgt geändert: a) ... anordnen. Das Antragsrecht steht den Verfahrensbeteiligten, Zeugen und Sachverständigen zu. § 128a Absatz 1, 2, 4 Satz 1 und 2 sowie Absatz 5 bis 7 gilt entsprechend. Der Einspruch nach § 128a Absatz 2 Satz 2 steht auch den ... § 128a Absatz 1, 2, 4 Satz 1 und 2 sowie Absatz 5 bis 7 gilt entsprechend. Der Einspruch nach § 128a Absatz 2 Satz 2 steht auch den Verfahrensbeteiligten zu. Satz 1 gilt nicht für den Beweis durch Urkunden. ... 19. In § 375 Absatz 1 Nummer 2 und 3 wird jeweils die Angabe „ § 128a Abs. 2" durch die Wörter „§ 284 Absatz 2 und 3" ersetzt. 20. ... Gutachtens anordnen. Das Erscheinen kann auch als Teilnahme per Bild- und Tonübertragung nach § 128a gestattet oder angeordnet werden." 22. In § 479 Absatz 1 wird die Angabe ... oder angeordnet werden." 22. In § 479 Absatz 1 wird die Angabe „ § 128a Abs. 2" durch die Wörter „§ 284 Absatz 2 und 3" ersetzt. 23. ... 3 wird folgender Satz angefügt: „Für den Erörterungstermin gilt § 128a entsprechend." 24. § 762 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... Im Fall einer Videoverhandlung nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist nur § 128a Absatz 6 anwendbar." 33. § 1101 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ... 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist nur § 284 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 128a Absatz 6 und § 284 Absatz 3 ...
Artikel 8 ViKoAnwFG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... gestatten. Das Antragsrecht steht den Beteiligten, Zeugen und Sachverständigen zu. § 128a Absatz 1, 5 und 6 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. Entscheidungen über die Gestattung oder Ablehnung der Vernehmung per Bild- ... Bild- und Tonübertragung für einen Beteiligten, mehrere oder alle Beteiligte gestatten. § 128a Absatz 1, 5 und 6 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. Die Ablehnung eines Antrags auf Teilnahme per Bild- und Tonübertragung ist ...
Artikel 9 ViKoAnwFG Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
... 1100 Absatz 1 der Zivilprozessordnung ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle von § 128a Absatz 6 der Zivilprozessordnung § 50a Absatz 3 dieses Gesetzes anwendbar ist. § 1101 Absatz 2 findet mit der ... Anwendung, dass anstelle von § 284 Absatz 2 Satz 3 der Zivilprozessordnung in Verbindung mit § 128a Absatz 6 und § 284 Absatz 3 der Zivilprozessordnung § 58 Absatz 4 Satz 3 in Verbindung mit § ...
Artikel 12 ViKoAnwFG Änderung der Finanzgerichtsordnung
... 4. Dem § 79 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter „ § 128a der Zivilprozessordnung gilt entsprechend;" angefügt. 5. Nach § 80 Absatz 1 Satz 1 wird ...
Artikel 16 ViKoAnwFG Änderung des Patentgesetzes
... 1. § 46 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 128a und 284 Absatz 2 und 3 der Zivilprozessordnung sind entsprechend anzuwenden." 2. ...
Artikel 17 ViKoAnwFG Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
... 2021 (BGBl. I S. 3490) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Die §§ 128a und 284 Absatz 2 und 3 der Zivilprozessordnung sind entsprechend ...
Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2122
Artikel 1 GrFordDuG Änderung der Zivilprozessordnung
... Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. § 128a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 bleibt unberührt. (2) Die Bestimmung eines frühen ... Partei gestatten, sich während einer Vernehmung an einem anderen Ort aufzuhalten. § 128a Abs. 2 Satz 2, 3 und Abs. 3 bleibt unberührt. § 1102 Urteil ...
Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
Artikel 5 SanInsFoG Änderung der Insolvenzordnung
... ersetzt. 4. Dem § 4 wird folgender Satz angefügt: „ § 128a der Zivilprozessordnung gilt mit der Maßgabe, dass bei Gläubigerversammlungen sowie sonstigen Versammlungen und ...
Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 1 2. PatRMoG Änderung des Patentgesetzes
... 22. Nach § 46 Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „ § 128a der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden." 23. § 53 wird wie ...
Artikel 3 2. PatRMoG Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
... dies beantragt oder das Deutsche Patent- und Markenamt dies für sachdienlich erachtet. § 128a der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden." c) Die Absätze 3 und 4 werden durch die ...
Artikel 5 2. PatRMoG Änderung des Markengesetzes
... 2 werden nach den Wörtern „zu diesen Beweismitteln" die Wörter „sowie § 128a der Zivilprozessordnung " eingefügt. 6. § 62 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: ...
Artikel 10 2. PatRMoG Änderung des Designgesetzes
... a) Nach Absatz 3 Satz 3 wird folgender Satz eingefügt: „ § 128a der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden." b) Absatz 5 Satz 2 und 3 wird aufgehoben. ...
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