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Artikel 13 - Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)

G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532; Geltung ab 23.05.2015, abweichend siehe Artikel 13
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Artikel 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 13 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 4. ZollÄndG 1957

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 9 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.

(2) Artikel 3 Nummer 20 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.

(3) Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b und c tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.


(5) Artikel 9 Nummer 2 und 3 tritt am 1. November 2015 in Kraft.

(6) Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 3 und 4 sowie Artikel 9 Nummer 1 treten am 1. Dezember 2015 in Kraft.

(7) Artikel 5 Nummer 6 und 7 mit Ausnahme von Absatz 5, Artikel 7 sowie Artikel 12 treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

(8) Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe e und Nummer 8 tritt mit Beginn der Auslieferung der neuen Dienstkleidung in Kraft. Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)

(9) Das Vierte Zolländerungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 613-6-1, veröffentlichten bereinigten Fassung tritt am 1. Januar 2020 außer Kraft.


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Anm.
d. Red.:

*)
Gemäß B. v. 18. April 2018 (BGBl. I S. 532) treten die Änderungen am 1. Mai 2018 in Kraft.
**)
Die Verkündung erfolgte am 22. Mai 2015.





 

Frühere Fassungen von Artikel 13 BwAttraktStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2018Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 2 Nummer 1 Buchstabe e und Nummer 8 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr
vom 18.04.2018 BGBl. I S. 532

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 13 BwAttraktStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 BwAttraktStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BwAttraktStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 2 Nummer 1 Buchstabe e und Nummer 8 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr
B. v. 18.04.2018 BGBl. I S. 532
Bekanntmachung BwAttraktStGInkrB
...  Artikel 13 Absatz 8 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 706) wird hiermit bekannt gemacht, dass Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe ...