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§ 143a - Markengesetz (MarkenG)
G. v. 25.10.1994 BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156, 1996 I S. 682; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 423-5-2 Warenzeichenrecht
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Geltung ab 01.01.1995; FNA: 423-5-2 Warenzeichenrecht
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§ 143a Strafbare Verletzung der Unionsmarke
(1) Wer die Rechte des Inhabers einer Unionsmarke nach Artikel 9 Absatz 1 der Unionsmarkenverordnung verletzt, indem er trotz eines Verbotes und ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr
- 1.
- ein mit der Unionsmarke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt, die mit denjenigen identisch sind, für die sie eingetragen ist,
- 2.
- ein Zeichen benutzt, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Unionsmarke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Unionsmarke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
- 3.
- ein mit der Unionsmarke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt, die nicht denen ähnlich sind, für die die Unionsmarke eingetragen ist, wenn diese in der Gemeinschaft bekannt ist und das Zeichen in der Absicht benutzt wird, die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Unionsmarke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise auszunutzen oder zu beeinträchtigen,
(2) § 143 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 5 Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts G. v. 10. August 2021 BGBl. I S. 3490 m.W.v. 18. August 2021
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Frühere Fassungen von § 143a MarkenG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 18.08.2021 | Artikel 5 Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 10.08.2021 BGBl. I S. 3490 |
aktuell vorher | 14.01.2019 | Artikel 1 Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) vom 11.12.2018 BGBl. I S. 2357 |
aktuell vorher | 28.12.2010 | Artikel 17 Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2010 BGBl. I S. 2248 |
aktuell | vor 28.12.2010 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 143a MarkenG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 143a MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MarkenG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 160 MarkenG Geändertes Unionsrecht (vom 16.05.2024)
... nicht mehr anwendbar erklärt, bleibt für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 143a , 144 Absatz 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 3 bis 5, und nach § 145 Absatz 2, die ...
Zitat in folgenden Normen
Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 127 StGB Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet (vom 28.06.2024)
... 1 Nummer 4 und 5 sowie Absatz 4 des Kulturgutschutzgesetzes, k) den §§ 143, 143a und 144 des Markengesetzes sowie l) den §§ 51 und 65 des Designgesetzes. ...
Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 374 StPO Zulässigkeit; Privatklageberechtigte (vom 02.04.2021)
... Abs. 1 des Halbleiterschutzgesetzes, § 39 Abs. 1 des Sortenschutzgesetzes, § 143 Abs. 1, § 143a Abs. 1 und § 144 Abs. 1 und 2 des Markengesetzes, § 51 Abs. 1 und § 65 Abs. 1 des ...
§ 395 StPO Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger (vom 03.08.2024)
... § 10 des Halbleiterschutzgesetzes, § 39 des Sortenschutzgesetzes, den §§ 143 bis 144 des Markengesetzes, den §§ 51 und 65 des Designgesetzes, den §§ 106 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
2. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2280
Artikel 1 2. ORRG Änderung der Strafprozessordnung
... § 10 des Halbleiterschutzgesetzes, § 39 des Sortenschutzgesetzes, den §§ 143 bis 144 des Markengesetzes, den §§ 51 und 65 des Geschmacksmustergesetzes, den ...
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet
G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3544
Artikel 1 StGBuaÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... 1 Nummer 4 und 5 sowie Absatz 4 des Kulturgutschutzgesetzes, k) den §§ 143, 143a und 144 des Markengesetzes sowie l) den §§ 51 und 65 des Designgesetzes. ...
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2248, 2011 BGBl. I S. 223
Artikel 17 DLRLJuUG Änderung des Markengesetzes
... (kodifizierte Fassung) (ABl. L 78 vom 24.3.2009, S. 1)" ersetzt. 3. In § 143a Absatz 1 werden die Wörter „Artikel 9 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des ...
Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes
... n) Die bisherige Angabe zu Teil 8 wird die Angabe zu Teil 9. o) Die Angabe zu § 143a wird wie folgt gefasst: „§ 143a Strafbare Verletzung der ... zu Teil 9. o) Die Angabe zu § 143a wird wie folgt gefasst: „ § 143a Strafbare Verletzung der Unionsmarke". p) Die bisherige Angabe zu Teil 9 wird die ... „§ 14 Abs. 2" die Angabe „Satz 1" eingefügt. 109. § 143a wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 676
Artikel 1 SchwGBG Änderung des Strafgesetzbuches
... nach § 38 Absatz 1 bis 3 und 5 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie nach den §§ 143, 143a und 144 des Markengesetzes, den §§ 106 bis 108b des Urheberrechtsgesetzes, § 25 des ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, zur Anpassung bestimmter Vorschriften über den Schutz geografischer Herkunftsangaben im Landwirtschaftsbereich und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 153
Artikel 2 2. UStatGuaÄndG Änderung des Markengesetzes
... nicht mehr anwendbar erklärt, bleibt für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 143a , 144 Absatz 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 3 bis 5, und nach § 145 Absatz 2, die ...
Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 5 2. PatRMoG Änderung des Markengesetzes
... 14. Die §§ 125d bis 125i werden die §§ 121 bis 125a. 15. In § 143a Absatz 1 Nummer 1 bis 3 wird jeweils das Wort „Gemeinschaftsmarke" durch das Wort „Unionsmarke" ...
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