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§ 15 - Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 25.09.2001 BGBl. I S. 2518; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 248
Geltung ab 19.01.1972; FNA: 801-7 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
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§ 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter



(1) Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen.

(2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht.



 

Zitierungen von § 15 Betriebsverfassungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 BetrVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BetrVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 BetrVG Ersatzmitglieder
...  (2) Die Ersatzmitglieder werden unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 der Reihe nach aus den nichtgewählten Arbeitnehmern derjenigen Vorschlagslisten ... so bestimmt sich die Reihenfolge der Ersatzmitglieder unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 nach der Höhe der erreichten ...
§ 125 BetrVG Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
... § 3 Abs. 2 Nr. 4 muss die Zahl der Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes) enthalten. Die Wahlvorschläge sind abweichend von § 3 ...
§ 126 BetrVG Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen (vom 08.11.2006)
... Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zu erlassen zur Regelung der in den §§ 7 bis 20, 60 bis 63, 115 und 116 bezeichneten Wahlen über 1. die Vorbereitung der ... Auszubildendenvertretung auf die Geschlechter, auch soweit die Sitze nicht gemäß § 15 Abs. 2 und § 62 Abs. 3 besetzt werden können; 6. die Feststellung des ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahlO Post)
V. v. 22.02.2002 BGBl. I S. 946; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4640
§ 4 WahlO Post
... dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht (§ 26 Postpersonalrechtsgesetz i.V.m. § 15 Abs. 2 ...

Wahlordnung (WO)
V. v. 11.12.2001 BGBl. I S. 3494; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4640
§ 3 WO Wahlausschreiben (vom 15.10.2021)
... Verhältnis vertreten sein muss, wenn der Betriebsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht ( § 15 Abs. 2 des Gesetzes); 5. die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder (§ 9 des ... Gesetzes) sowie die auf das Geschlecht in der Minderheit entfallenden Mindestsitze im Betriebsrat ( § 15 Abs. 2 des Gesetzes); 6. die Mindestzahl von Wahlberechtigten, von denen ein Wahlvorschlag ...
§ 5 WO Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
... Wahlvorstand den Mindestanteil der Betriebsratssitze für das Geschlecht in der Minderheit ( § 15 Abs. 2 des Gesetzes) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zu diesem Zweck werden ...
§ 15 WO Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten
... nicht die erforderliche Mindestzahl von Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes, so gilt Folgendes: 1. An die Stelle der auf der Vorschlagsliste mit der ... ist so lange fortzusetzen, bis der Mindestanteil der Sitze des Geschlechts in der Minderheit nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes erreicht ist. 4. Bei der Verteilung der Sitze des Geschlechts in der ...
§ 17 WO Benachrichtigung der Gewählten
... Person desselben Geschlechts, wenn ansonsten das Geschlecht in der Minderheit nicht die ihm nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes zustehenden Mindestsitze erhält. § 15 Abs. 5 Nr. 2 bis 5 gilt ...
§ 22 WO Ermittlung der Gewählten
... Zunächst werden die dem Geschlecht in der Minderheit zustehenden Mindestsitze ( § 15 Abs. 2 des Gesetzes) verteilt. Dazu werden die dem Geschlecht in der Minderheit zustehenden ... gestellt oder sind weniger Angehörige dieses Geschlechts gewählt worden als ihm nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes Mindestsitze zustehen, so sind die insoweit überschüssigen Mitgliedersitze ...
§ 23 WO Wahlniederschrift, Bekanntmachung
... Stimmenzahl, wenn ansonsten das Geschlecht in der Minderheit nicht die ihm nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes zustehenden Mindestsitze erhalten würde. Gibt es keine weiteren ...
§ 31 WO Wahlausschreiben (vom 15.10.2021)
... Verhältnis vertreten sein muss, wenn der Betriebsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht ( § 15 Abs. 2 des Gesetzes); 5. die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder (§ 9 des ... Gesetzes) sowie die auf das Geschlecht in der Minderheit entfallenden Mindestsitze im Betriebsrat ( § 15 Abs. 2 des Gesetzes); 6. die Mindestzahl von Wahlberechtigten, von denen ein Wahlvorschlag ...
§ 32 WO Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
... den Mindestanteil der Betriebsratssitze für das Geschlecht in der Minderheit (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes) gemäß § 5 zu ...

Wahlordnung Seeschifffahrt (WOS)
V. v. 07.02.2002 BGBl. I S. 594; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4640
§ 4 WOS Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
... Sitze in der Bordvertretung für das Geschlecht in der Minderheit (§ 115 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 2 des Gesetzes) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zu diesem Zweck werden ...
§ 5 WOS Wahlausschreiben (vom 15.10.2021)
... muss, wenn die Bordvertretung aus mindestens drei Mitgliedern besteht (§ 115 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 2 des Gesetzes); 5. die Zahl der zu wählenden Mitglieder der Bordvertretung (§ ... sowie die auf das Geschlecht in der Minderheit entfallenden Mindestsitze in der Bordvertretung ( § 15 Abs. 2 des Gesetzes); 6. die Mindestzahl von Besatzungsmitgliedern, von denen ein ...
§ 22 WOS Verteilung der Sitze auf die Vorschlagslisten
... nicht die erforderliche Mindestzahl von Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes, so gilt Folgendes: 1. An die Stelle der auf der Vorschlagsliste mit der ... ist so lange fortzusetzen, bis der Mindestanteil der Sitze des Geschlechts in der Minderheit nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes erreicht ist. 4. Bei der Verteilung der Sitze des Geschlechts in der ...
§ 23 WOS Ablehnung der Wahl
... Person desselben Geschlechts, wenn ansonsten das Geschlecht in der Minderheit nicht die ihm nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes zustehenden Mindestsitze erhält. § 22 Abs. 5 Nr. 2 bis 5 gilt ...
§ 25 WOS Ermittlung der Gewählten
... Zunächst werden die dem Geschlecht in der Minderheit zustehenden Mindestsitze ( § 15 Abs. 2 des Gesetzes) verteilt. Dazu werden die dem Geschlecht in der Minderheit zustehenden ... gestellt oder sind weniger Angehörige dieses Geschlechts gewählt worden als ihm nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes Mindestsitze zustehen, so sind die insoweit überschüssigen Mitgliedersitze ...
§ 26 WOS Ablehnung der Wahl
... Stimmenzahl, wenn ansonsten das Geschlecht in der Minderheit nicht die ihm nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes zustehenden Mindestsitze erhalten würde. Gibt es keine weiteren ...
§ 37 WOS Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
... der Sitze im Seebetriebsrat für das Geschlecht in der Minderheit (§ 116 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 2 des Gesetzes) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zu diesem Zweck werden ...
§ 38 WOS Wahlausschreiben (vom 15.10.2021)
... muss, wenn der Seebetriebsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht (§ 115 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 2 des Gesetzes); 6. die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Seebetriebsrats (§ ... sowie die auf das Geschlecht in der Minderheit entfallenden Mindestsitze im Seebetriebsrat ( § 15 Abs. 2 des Gesetzes); 7. dass ein Wahlvorschlag der Wahlberechtigten von mindestens drei ...