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Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)


Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 StAngRegG

(102-5)

Das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird aufgehoben.


Artikel 3 Aufhebung des Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit


Artikel 3 wird in 6 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 2. StAngRegG

(102-6)

Das Zweite Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 9 § 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 18. Juli 1979 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist, wird aufgehoben.